Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Herr Hoff fragt, ob es Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt gebe. Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Herr Block fragt, warum die An- und Abreise wieder thematisiert werde. In der Ausschusssitzung am 08.11.2023 wurde die Umstellung aufgrund einer geänderten Rechtslage beschlossen.
Herr Hoff entgegnet, dass sich herausgestellt habe, dass diese Rechtslage eine „Kann-Regelung“ sei und nicht zwingend umgesetzt werden müsse. Herr Kripke erläutert, dass ein Urteil in Mecklenburg-Vorpommern vom letzten Jahr Bestand habe. Das Gericht habe dort entschieden, dass Tagesgäste gegenüber Übernachtungsgäste benachteiligt werden und die Satzung bezüglich der An- und Abreiseregelung auf jeweils einen beitragspflichtigen Tag zu ändern sei. Ob die Rechtsprechung in einem Klagefall in Schleswig-Holstein ebenso ausfallen würde, könne man nicht mit Sicherheit sagen. Das hänge von der jeweiligen Kammer bzw. dem Richter ab.
Herr Hoff bittet die Ausschussmitglieder vor der endgültigen Abstimmung darum, über seinen folgenden Antrag abzustimmen: Der An- und Abreisetag wird wieder als ein Tag berechnet, der Tourismusbeitrag beträgt in der Hauptsaison 2,70 €, in der Nachsaison 1,60 €
Beschluss: Ja-Stimmen 4, Nein-Stimmen 4, Enthaltung 1
Damit ist der Antrag abgelehnt.
Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung: Die Neufassung zur Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Neustadt in Holstein wird beschlossen. Der städtische Eigenanteil von 35,85 Prozent der Aufwendungen wird gebilligt.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 0
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