Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Tagesordnung - Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
Bezeichnung: Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Datum: Do, 12.12.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Tourist-Info Pelzerhaken
Ort: Dünenweg 7, 23730 Neustadt in Holstein - Pelzerhaken

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung      
Ö 2     Einwohnerfragestunde      
Ö 3     Mitteilungen des Bürgervorstehers; hier: Neujahrsempfang am 05.01.2025      
Ö 4     Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 4.1     Flüchtlingssituation      
Ö 4.2     Feststellung einer nachrückenden Stadtverordneten      
Ö 4.3     Konstituierende Sitzung Seniorenbeirat      
Ö 5     Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 21.11.2024  
SI/2827/24  
Ö 6     Antrag SPD-Fraktion zur Reaktivierung Bahnstrecke Eutin-Neustadt (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/3305/24  
Ö 7     2. Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Grüngutsammelstelle (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Albers)  
Enthält Anlagen
VO/3304/24  
Ö 8     Führung der Kameradschaftskasse hier: Zustimmung zum Einnahme- und Ausgabeplan 2025 (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Albers)  
Enthält Anlagen
VO/3307/24  
Ö 9     Stellenplan 2025, Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr 2024 (Bericht StvV: Herr Bürgermeister Spieckermann)  
Enthält Anlagen
VO/3290/24  
Ö 10     Haushaltssatzung 2025 der Stadt Neustadt in Holstein (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Albers)  
Enthält Anlagen
VO/3301/24-1  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung 2025 wird wie folgt beschlossen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

50.342.900  EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

50.146.900  EUR

 

einem Jahresüberschuss von

196.000  EUR

 

Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Absatz 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich

0  EUR

 

 

2. im Finanzplan mit

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

49.045.100  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

46.454.500  EUR

 

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

 

24.128.800  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

27.143.700  EUR

 

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

 

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

21.355.000  EUR

 

 

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

18.550.000  EUR

 

 

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

9.000.000  EUR

 

 

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

277,19  Stellen

 

 

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

476 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

425 %

2. Gewerbesteuer

400 %

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 50.000 EUR. Der Bürgermeister ist verpflichtet der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen und über die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

 

§ 5

 

  1. Gemäß § 20 GemHVO-Doppik wird je Teilhaushalt ein Budget gebildet. Demzufolge gelten die gesetzlichen Deckungsfähigkeiten gemäß GemHVO-Doppik.
  2. Die Aufwendungen und zugehörigen Auszahlungen der gebildeten Budgets im Ergebnisplan sind übertragbar. Ausgenommen sind die Ansätze nicht zahlungswirksamer Aufwendungen und die Verfügungsmittel.
  3. Übersteigen die Mehrerträge / Mehreinzahlungen eines Budgets die Mindererträge / Mindereinzahlungen (Anordnungssumme überschreitet die Ansätze) dieses Budgets so kann der übersteigende Betrag für Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen innerhalb des Budgets verwendet werden.

4. Die weitere Bewirtschaftung des Haushaltsplans mit seinen Budgets richtet sich nach den in diesem Haushaltsplan enthaltenen Budgetregeln.

 

 

 

Ö 11     Anfragen und Verschiedenes; hier: Ehrung des Stadtverordneten David      
N 12     (nichtöffentlich)      
N 13     (nichtöffentlich)      
N 13.1     (nichtöffentlich)      
N 13.2     (nichtöffentlich)      
N 14     (nichtöffentlich)      
N 14.1     (nichtöffentlich)      
N 14.2     (nichtöffentlich)