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Tagesordnung - Sitzung des Hauptausschusses (Haushaltssitzung)  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Hauptausschusses (Haushaltssitzung)
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Mi, 22.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 22:18 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner      
Ö 3  
Niederschrift der Sitzung vom 01.11.2023  
SI/2675/23  
Ö 4  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 15.11.2023  
SI/2794/23  
Ö 5  
Bericht über die Umsetzung von Beschlüssen (siehe Anlage zur Sitzung)      
Ö 6  
Entwurf des Stellenplans 2024 (Bericht StvV: Herr Bürgermeister Spieckermann)  
Enthält Anlagen
VO/3124/23  
Ö 7  
Haushaltssatzung 2024 und Haushaltsplan (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr S. Schmidt)  
Enthält Anlagen
VO/3130/23  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung 2024 wird wie folgt beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

43.018.000 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

45.383.700 

 

einem Jahresfehlbetrag von

2.365.700 

 

Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Absatz 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich

0 

 

 

2. im Finanzplan mit

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

41.360.100 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

42.192.400 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

13.359.100 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

16.030.400 

 

festgesetzt.

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

12.111.500 

 

 

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

13.964.400 

 

 

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

10.000.000 

 

 

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

 (später) Stellen

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

400 %

 

 

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

425 %

 

 

2. Gewerbesteuer

400 %

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 50.000 .

 

§ 5

 

  1. Gemäß § 20 GemHVO wird je Teilhaushalt ein Budget gebildet. Demzufolge gelten die gesetzlichen Deckungsfähigkeiten gemäß GemHVO.
  2. Die Aufwendungen und zugehörigen Auszahlung der gebildeten Budgets im Ergebnisplan sind übertragbar. Ausgenommen sind die Ansätze nicht zahlungswirksamer Aufwendungen und die Verfügungsmittel.
  3. Übersteigen die Mehrerträge/Mehreinzahlungen eines Budgets die Mindererträge /Mindereinzahlungen (Anordnungssumme überschreitet die Ansätze) dieses Budgets so kann der übersteigende Betrag für Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen innerhalb des Budgets verwendet werden.
  4. Die weitere Bewirtschaftung des Haushaltsplans mit seinen Budgets richtet sich nach den in diesem Haushaltsplan enthaltenen Budgetregeln.

 

 

 

   
    22.11.2023 - Hauptausschuss
    Ö 7 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Bürgermeister wird beauftragt, die sich aus der Hauptausschussberatung ergebenden Ansatzveränderungen für die Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2023 aufzubereiten.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1

 

 

Ö 8  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 9  
Anfragen und Verschiedenes      
N 10     (nichtöffentlich)      
N 11     (nichtöffentlich)      
               

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich zu TOP 5: Tabelle zum Berichtswesen (41 KB)