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Vorlage - VO/3130/23  

 
 
Betreff: Haushaltssatzung 2024 und Haushaltsplan
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr S. SchmidtAktenzeichen:121-901-11
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
22.11.2023 
Sitzung des Hauptausschusses (Haushaltssitzung) geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung

Sachverhalt:

Die im Beschlussvorschlag genannten Zahlen für den Haushalt 2024 sind als vorläufig zu betrachten, sie spiegeln den Planungsstand 10.11.2023. Die vom Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten beschlossenen Veränderungen sind noch nicht in Gänze eingearbeitet, auch beim Teilhaushalt 3 können Abstimmungsarbeiten erst in der 46. KW vorgenommen werden. Die Erstberatung der Teilhaushalte Amt 1 und 9 sowie die finale Vorberatung des Gesamthaushaltes im Hauptausschuss dürfte zu weiteren Veränderungen führen. Für die Beratung im Hauptausschuss wird eine Veränderungsliste nachgereicht. Die finale Satzung/Haushaltsplanung wird zur Stadtverordnetenversammlung in einer Bezugsvorlage erstellt.

 

Die finanziellen Auswirkungen der Oktober-Flut 2023 mit geschätzten Kosten in Höhe von 750.000 € sind bisher nicht im Haushalt 2024 berücksichtigt. Hier ist eine genaue Abgrenzung vorzunehmen:

 

-          zwischen Stadt (Küstenschutz) und Tourismus-Service (touristische Infrastruktur),

-          Sofortmaßnahmen in 2023 und Fortsetzung bzw. Beginn 2024 periodengerecht zuzuordnen

-          Konkrete Maßnahmen sind noch nicht benannt, wodurch eine Einschätzung konsumtiv/investiv bisher nicht möglich ist.

-          Die Förderfähigkeit/-quote sind bisher nicht bekannt.

 


Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung 2024 wird wie folgt beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

43.018.000 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

45.383.700 

 

einem Jahresfehlbetrag von

2.365.700 

 

Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Absatz 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich

0 

 

 

2. im Finanzplan mit

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

41.360.100 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

42.192.400 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

13.359.100 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

16.030.400 

 

festgesetzt.

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

12.111.500 

 

 

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

13.964.400 

 

 

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

10.000.000 

 

 

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

 (später) Stellen

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

400 %

 

 

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

425 %

 

 

2. Gewerbesteuer

400 %

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 50.000 .

 

§ 5

 

  1. Gemäß § 20 GemHVO wird je Teilhaushalt ein Budget gebildet. Demzufolge gelten die gesetzlichen Deckungsfähigkeiten gemäß GemHVO.
  2. Die Aufwendungen und zugehörigen Auszahlung der gebildeten Budgets im Ergebnisplan sind übertragbar. Ausgenommen sind die Ansätze nicht zahlungswirksamer Aufwendungen und die Verfügungsmittel.
  3. Übersteigen die Mehrerträge/Mehreinzahlungen eines Budgets die Mindererträge /Mindereinzahlungen (Anordnungssumme überschreitet die Ansätze) dieses Budgets so kann der übersteigende Betrag für Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen innerhalb des Budgets verwendet werden.
  4. Die weitere Bewirtschaftung des Haushaltsplans mit seinen Budgets richtet sich nach den in diesem Haushaltsplan enthaltenen Budgetregeln.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: X

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlage/n:

Entwurf der Haushaltssatzung 2024 nebst Plan 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Haushaltsplan 2024 (Entwurf) (4420 KB)      
Stammbaum:
VO/3130/23   Haushaltssatzung 2024 und Haushaltsplan   12 Finanz- und Grundstücksabteilung   Vorlage öffentlich
VO/3130/23-1   Haushaltssatzung 2024 und Haushaltsplan   12 Finanz- und Grundstücksabteilung   Vorlage öffentlich