Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die im Beschlussvorschlag genannten Zahlen für den Haushalt 2024 sind als vorläufig zu betrachten, sie spiegeln den Planungsstand 10.11.2023. Die vom Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten beschlossenen Veränderungen sind noch nicht in Gänze eingearbeitet, auch beim Teilhaushalt 3 können Abstimmungsarbeiten erst in der 46. KW vorgenommen werden. Die Erstberatung der Teilhaushalte Amt 1 und 9 sowie die finale Vorberatung des Gesamthaushaltes im Hauptausschuss dürfte zu weiteren Veränderungen führen. Für die Beratung im Hauptausschuss wird eine Veränderungsliste nachgereicht. Die finale Satzung/Haushaltsplanung wird zur Stadtverordnetenversammlung in einer Bezugsvorlage erstellt.
Die finanziellen Auswirkungen der Oktober-Flut 2023 mit geschätzten Kosten in Höhe von 750.000 € sind bisher nicht im Haushalt 2024 berücksichtigt. Hier ist eine genaue Abgrenzung vorzunehmen:
- zwischen Stadt (Küstenschutz) und Tourismus-Service (touristische Infrastruktur), - Sofortmaßnahmen in 2023 und Fortsetzung bzw. Beginn 2024 periodengerecht zuzuordnen - Konkrete Maßnahmen sind noch nicht benannt, wodurch eine Einschätzung konsumtiv/investiv bisher nicht möglich ist. - Die Förderfähigkeit/-quote sind bisher nicht bekannt.
Beschlussvorschlag:Die Haushaltssatzung 2024 wird wie folgt beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 50.000 €.
§ 5
Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Entwurf der Haushaltssatzung 2024 nebst Plan
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