Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtwerkeausschusses  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtwerkeausschusses
Gremium: Stadtwerkeausschuss
Datum: Do, 01.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Grundschule Neustädter Bucht
Ort: Steinkamp 5, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
N 2     (nichtöffentlich)      
Ö 3  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 21.11.2022  
SI/2657/22  
Ö 4  
Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Neustadt in Holstein (Vorlage wird nachgereicht Bericht StvV: Vors. Stadtwerkeausschuss Herr Geusen-Rühle)  
Enthält Anlagen
VO/2919/22-2  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung der Stadt Neustadt in Holstein gemäß Anlage.

 

Die Gebührensätze werden zum 01.01.2023 wie folgt beschlossen:

1. Niederschlagswassergebühren: Der Gebührensatz beträgt 0,40 €/m² je angefangenen Quadratmeter überbauter oder befestigter Grundstücksfläche

2. Schmutzwassergebühren gemäß § 24 BGS:

a. Die monatliche Grundgebühr wird berechnet je Wasserzähler mit 1,25 € pro 1 m³/h Nenndurchflussmenge Qn, bzw. mit 0,75 € pro 1 m³/h Dauerdurchflussmenge Q3.

b. Die Zusatzgebühr beträgt 3,64 €/m³

c. Die Gebühr für den abgefahrenen Schlamm der Kleinkläranlagen beträgt 36,72 €

 d. Die Gebühr für abflusslose Sammelgruben beträgt 22,49 €/m³  

   
    01.12.2022 - Stadtwerkeausschuss
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung: 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung der Stadt Neustadt in Holstein gemäß Anlage.

 

Die Gebührensätze werden zum 01.01.2023 wie folgt beschlossen:

1. Niederschlagswassergebühren: Der Gebührensatz beträgt 0,40 €/m² je angefangenen Quadratmeter überbauter oder befestigter Grundstücksfläche

2. Schmutzwassergebühren gemäß § 24 BGS:

a. Die monatliche Grundgebühr wird berechnet je Wasserzähler mit 1,25 € pro 1 m³/h Nenndurchflussmenge Qn, bzw. mit 0,75 € pro 1 m³/h Dauerdurchflussmenge Q3.

b. Die Zusatzgebühr beträgt 3,64 €/m³

c. Die Gebühr für den abgefahrenen Schlamm der Kleinkläranlagen beträgt 36,72 €

 d. Die Gebühr für abflusslose Sammelgruben beträgt 22,49 €/m³

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

 

 

   
    15.12.2022 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 11 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung der Stadt Neustadt in Holstein gemäß Anlage.

 

Die Gebührensätze werden zum 01.01.2023 wie folgt beschlossen:

1. Niederschlagswassergebühren: Der Gebührensatz beträgt 0,40 €/m² je angefangenen Quadratmeter überbauter oder befestigter Grundstücksfläche

2. Schmutzwassergebühren gemäß § 24 BGS:

a. Die monatliche Grundgebühr wird berechnet je Wasserzähler mit 1,20 pro 1 m³/h Nenndurchflussmenge Qn, bzw. mit 0,75 € pro 1 m³/h Dauerdurchflussmenge Q3.

b. Die Zusatzgebühr beträgt 3,64 €/m³

c. Die Gebühr für den abgefahrenen Schlamm der Kleinkläranlagen beträgt 36,72 €

d. Die Gebühr für abflusslose Sammelgruben beträgt 22,49 €/m³  

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

 

 

Ö 5  
Anpassung der Liegeplatz- und Gastliegerentgelte (Vorlage wird nachgereicht Bericht StvV: Vors. Stadtwerkeausschuss Herr Geusen-Rühle)  
Enthält Anlagen
VO/2934/22  
Ö 6     Anfragen und Verschiedenes      
Ö 6.1  
Geothermie      
Ö 6.2  
Waterkant      
Ö 6.3  
Gaspreisbremse