Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bericht: Der stellvertretende Vorsitzende eröffnet den Tagesordnungspunkt, führt in die Beschlussvorlage ein und bittet Herrn Gerstmann um Sachvortrag.
Herr Gerstmann erläutert die Beschlussvorlage und den Beschlussvorschlag. Er hebt hervor, dass in einem Termin im Anschluss an die letzte Stadtwerkeauschusssitzung am 21.11.2022 mit Herrn Geusen-Rühle und Herrn Bac von der Treukom die Aufteilung der Grundgebühr und Zusatzgebühr erörtert wurde. Das Ergebnis dieses Termins ist in den Beschlussvorschlag eingeflossen und wird von allen Beteiligten zur Zustimmung empfohlen. Herr Stoehr bekräftigt noch einmal, dass Herr Geusen-Rühle auch ihm mitgeteilt habe, dass er die Aufteilung der Grundgebühr und Zusatzgebühr so empfehle. Herr Gerstmann beendet seine Einführungen mit dem Hinweis, dass letztlich die Zusatzgebühr von 3,43 auf 3,64 €/m³ angehoben werden müsse, was durch das KAG-SH zwingend sei. Ebenso läge es bei den Niederschlagswassergebühren, die von 0,29 auf 0,40 €/m³ angehoben werden müssen. Er sehe Neustadt in Holstein im Vergleich zu umliegenden Gemeinden gleichwohl gut aufgestellt.
Auf Nachfrage führt Herr Gerstmann aus, dass die komplette Neufassung vor dem Hintergrund von Hinweisen des Gebührenkalkulators Herrn Bac von der Treukom angeschoben und gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Herrn Dr. Dörfler erfolgt seien.
Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung der Stadt Neustadt in Holstein gemäß Anlage.
Die Gebührensätze werden zum 01.01.2023 wie folgt beschlossen: 1. Niederschlagswassergebühren: Der Gebührensatz beträgt 0,40 €/m² je angefangenen Quadratmeter überbauter oder befestigter Grundstücksfläche 2. Schmutzwassergebühren gemäß § 24 BGS: a. Die monatliche Grundgebühr wird berechnet je Wasserzähler mit 1,25 € pro 1 m³/h Nenndurchflussmenge Qn, bzw. mit 0,75 € pro 1 m³/h Dauerdurchflussmenge Q3. b. Die Zusatzgebühr beträgt 3,64 €/m³ c. Die Gebühr für den abgefahrenen Schlamm der Kleinkläranlagen beträgt 36,72 € d. Die Gebühr für abflusslose Sammelgruben beträgt 22,49 €/m³
Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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