Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:
- Der der Vorlage anliegende Satzungsentwurf erhält folgende redaktionelle Änderungen:
- § 2 Abs. 2 „Gegenstand des Eigenbetriebes und seiner Hilfs- und Nebenbetriebe (…)“
- § 2 Abs. 2 g. „(…), die für die Erfüllung der vorgenannten Aufgaben nach diesem Buchstaben notwendig sind,“
- in § 2 Abs. 2 j. werden die Wort „aber nicht ausschließlich“ gestrichen.
- Die Nummerierung in § 2 beginnt mit (1) und endet mit (5)
- Die neu aufgestellte Betriebssatzung der Stadtwerke Neustadt in Holstein wird mit den redaktionellen Änderungen beschlossen.