Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:
-          Der der Vorlage anliegende Satzungsentwurf erhält folgende redaktionelle Änderungen:
-                     § 2 Abs. 2 „Gegenstand des Eigenbetriebes und seiner Hilfs- und Nebenbetriebe (…)“
-                     § 2 Abs. 2 g. „(…), die für die Erfüllung der vorgenannten Aufgaben nach diesem Buchstaben notwendig sind,“
-                     in § 2 Abs. 2 j. werden die Wort „aber nicht ausschließlich“ gestrichen. 
-                     Die Nummerierung in § 2 beginnt mit (1) und endet mit (5)
-          Die neu aufgestellte Betriebssatzung der Stadtwerke Neustadt in Holstein wird mit den redaktionellen Änderungen beschlossen.