Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:
Den Haushaltsansätzen des Teilhaushalts 2, Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten, für das Jahr 2023, bestehend aus dem Teilergebnisplan und dem Teilfinanzplan mit dem Investitionsplan wird mit den oben genannten Änderungen zugestimmt.