Die Stadt Neustadt in Holstein bewirbt sich um Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“, um diese für die Sanierung der Sporthalle sowie der Freisportanlagen der Grundschule Neustädter Bucht einzusetzen. Ein entsprechender Förderantrag ist fristgerecht zu stellen.
04.11.2020 - Hauptausschuss
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:
Die Stadt Neustadt in Holstein bewirbt sich um Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“, um diese für die Sanierung der Sporthalle sowie der Freisportanlagen der Grundschule Neustädter Bucht einzusetzen. Ein entsprechender Förderantrag ist fristgerecht zu stellen.
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Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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05.11.2020 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadt Neustadt in Holstein bewirbt sich um Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“, um diese für die Sanierung der Sporthalle sowie der Freisportanlagen der Grundschule Neustädter Bucht einzusetzen. Ein entsprechender Förderantrag ist fristgerecht zu stellen.