Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Mit dem Nachtrag zum Bundeshaushalt 2020 (Konjunkturpaket) werden bundesweit Mittel in Höhe von 600 Mio. € für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur bereitgestellt. Die Mittel stehen für die Förderung investiver Projekte mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre Wirkungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und soziale Integration in der Kommune zur Verfügung. Die Projekte sollen auch einen Beitrag zum Klimaschutz aufweisen und über ein überdurchschnittliches Investitionsvolumen oder hohes Innovationspotenzial verfügen. Die Förderquote dieses Bundesprogramms liegt bei 45 %. Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren, bei dem in der ersten Phase eine Projektskizze eingereicht wird. In der 2. Phase werden für die ausgewählten Projektskizzen Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für die Förderung des Projektes zu stellen sein. Beschlussvorschlag:Die Stadt Neustadt in Holstein bewirbt sich um Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“, um diese für die Neugestaltung der Sportanlage, des Schulhofs und der sonstigen Außenanlagen des Küstengymnasiums einzusetzen. Ein entsprechender Förderantrag ist fristgerecht zu stellen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ Projektaufruf 2020
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