Der Hauptausschuss stimmt gemäß § 1 (5) der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein der Verwendung des Stadtwappens der Stadt Neustadt in Holstein durch Herrn Siefried Heinze für dessen Internetpräsenz ‘ortswappen.de‘ jederzeit widerruflich zu.
04.11.2020 - Hauptausschuss
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Hauptausschuss stimmt gemäß § 1 (5) der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein der Verwendung des Stadtwappens der Stadt Neustadt in Holstein durch Herrn Siegfried Heinze für dessen Internetpräsenz ‘ortswappen.de‘ jederzeit widerruflich zu.