Beschluss:
Die Stelle für einen Klimaschutzbeauftragten (m/w/d) soll bei den Stadtwerken eingerichtet werden. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Förderprogramme zur Finanzierung eines Klimaschutzbeauftragten bestehen. Sollten Fördermöglichkeiten bestehen, soll ein Förderantrag gestellt werden.
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