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Auszug - Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Einrichtung einer Stelle als Klimaschutzbeauftragte(r)  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtwerkeausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Stadtwerkeausschuss Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 29.04.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 22:31 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal der Stadtwerke
Ort: Neubau - Neukoppel 2, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2178/19 Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Einrichtung einer Stelle als Klimaschutzbeauftragte(r)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein Bearbeiter/-in: Grell, Sabine

Bericht:

Der stellv. Ausschussvorsitzende berichtet laut Vorlage und übergibt das Wort an das Stadtwerkeausschussmitglied Herrn Horst Neubauer.

Herr Neubauer führt aus, dass der Klimaschutz eine Zukunftsaufgabe für Neustadt in Holstein darstellt. Dieser betrifft nicht nur die E-Mobilität, nachhaltige Energien, sondern auch den Tourismus.

Um alle Möglichkeiten des Klimaschutzes aufzugreifen, soll hierfür die Stelle eines Klimaschutzbeauftragten eingerichtet werden.

 

Diskussion:

Herr Schmidt verdeutlicht, dass das Thema Klimaschutzbeauftragter nicht neu ist. Bereits in 2014 wurde im Umweltausschuss darüber beraten. Die im Kreis Ostholstein neu eingerichtete Stelle eines Klimaschutzmanager ist unter anderem auch für die Kommune Neustadt in Holstein zuständig. Herrn Kasten erschließt sich hier auch nicht der Bedarf dieser Stelle. Er schlägt vor, dass Konzept des Kreises in einem Arbeitskreis für Neustadt in Holstein aufzuarbeiten.

Die Werkleiterin legt dar, dass sich die Zusammenarbeit seit Oktober mit den Ämtern deutlich verbessert hat. Themen die den Energiesektor betreffend, z.B. Nördlicher Lübscher Mühlenberg, Wärmeversorgung Küstengymnasium oder Heizungsanlage Gogenkroghalle, werden die Stadtwerke stets mit in die Planungen eingebunden.

 

 

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Beschluss:  

Die Stelle für einen Klimaschutzbeauftragten (m/w/d) soll bei den Stadtwerken eingerichtet werden. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Förderprogramme zur Finanzierung eines Klimaschutzbeauftragten bestehen. Sollten Fördermöglichkeiten bestehen, soll ein Förderantrag gestellt werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 2 Nein-Stimmen: 7 Enthaltungen: 0

 

 

 

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