Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2178/19  

 
 
Betreff: Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Einrichtung einer Stelle als Klimaschutzbeauftragte(r)
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein Bearbeiter/-in: Grell, Sabine
Beratungsfolge:
Stadtwerkeausschuss Entscheidung
29.04.2019 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtwerkeausschusses abgelehnt   

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Sachverhalt:

Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 29.01.2019: Klimaschutz ist Zukunftsaufgabe auch für Neustadt in Holstein. Klimaschutz bietet großes Potential für kommunale Wertschöpfung.

Als Querschnittaufgabe betrifft er Themenbereiche wie Mobilität, Energie, Tourismus und Liegenschaften.

Um die Möglichkeiten kommunalen Klimaschutzes auszuloten, soll eine Fachfrau/ein Fachmann für Klimaschutz eingestellt werden, die/der Klimaschutzprojekte für Neustadt in Holstein federführend entwickelt und deren Umsetzung koordiniert. 

 

Die Stadtwerke beschäftigen sich seit 2015 intensiv mit dem Thema Klimaschutz. So wurden unter anderen zwei Klimaschutzteilkonzepte erstellt. Des Weiteren ist der neue SWNH-Standort im Null-Emission- Standard errichtet worden.

Darüber hinaus unterstützen die Stadtwerke das Thema E-Mobilität mit dem Errichten einer Ladesäuleninfrastruktur und der schrittweisen Umstellung des Fuhrparkes auf E-Fahrzeuge. In unserem Alltagsgeschäft ist der Klimaschutzgedanke immer präsent und die SWNH richten sich danach aus, z.B. durch das Projekt Erneuerung der Mittelspannungsschaltanlage auf SF6 freies Isoliermittel. Im Jahre 2018 hat die Betriebsingenieurin (ehemals Trainee) den ersten Klimaschutzbericht der Stadt Neustadt in Holstein auf Grundlage der aus den Ämtern zugelieferten Daten erstellt. Dies hat ungefähr 5% Stelleanteil an Aufwand verursacht.

Laut bundesweiten Recherchen werden Klimaschutzmanager meist nach TVÖD EG 11 vergütet, das sind inklusive Arbeitgeberanteil ca. 75.000€.

 

 

 

Die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld, kurz Kommunalrichtlinie, vom 01. Oktober 2018 regelt sämtliche Fördermöglichkeiten rund um den kommunalen Klimaschutz. So wird die Erstellung von Klimaschutzkonzepten durch Klimaschutzmanagerinnen oder –managern sowie die Umsetzung erster Maßnahmen in den Bereichen integrierter Klimaschutz, klimafreundliche Wärme- und Kältenutzung und klimafreundliche Mobilität gefördert. In diesem Rahmen sind unter anderem Sach- und Personalausgaben für Fachpersonal, das im Rahmen des Vorhabens zusätzlich beschäftigt wird (Stelle für Klimaschutzmanagement) zuwendungsfähig. Der Bewilligungszeitraum des Erstvorhabens beträgt in der Regel maximal 24 Monate. Das Klimaschutzkonzept ist spätestens nach 18 Monaten beim Projektträger einzureichen. Anschließend müssen die ersten Maßnahmen aus dem Konzept erfolgreich umgesetzt werden. Die Förderquote beträgt 65 %.  Weiterhin ist es möglich, aufbauend auf dem Klimaschutzkonzept aus dem Erstvorhaben, Förderung für das sogenannte Anschlussvorhaben zu bekommen, in dessen Rahmen Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept umgesetzt werden. Auch im Anschlussvorhaben sind Sach- und Personalausgaben für Fachpersonal, das im Rahmen des Vorhabens zusätzlich beschäftigt wird, zuwendungsfähig. Der Bewilligungszeitraum für das Anschlussvorhaben beträgt für integrierte Klimaschutzkonzepte in der Regel maximal 36 Monate und für Wärmenutzungs- sowie Mobilitätskonzepte in der Regel maximal 24 Monate. Für das Anschlussvorhaben gilt eine Förderquote von 40 %.

 

SWNH bietet an, weiterhin den Klimaschutzbericht der Stadt Neustadt in Holstein zu erstellen, jedoch wird der Gesellschafter gebeten vorab die Inhalte und Aufgaben der Stelle zu definieren und zu klären, ob es eine befristete oder dauerhafte Stelle sein soll.  

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stelle für einen Klimaschutzbeauftragten (m/w/d) soll bei den Stadtwerken eingerichtet werden. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Förderprogramme zur Finanzierung eines Klimaschutzbeauftragten bestehen. Sollten Fördermöglichkeiten bestehen, soll ein Förderantrag gestellt werden. 

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja:  X

 Nein:

 

Gesamtausgaben:

 € 75.000 (TVÖD 11 /pro Jahr)

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein: X

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

1 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Bündnis 90 (173 KB)