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Die erste Nachtragshaushaltssatzung 2019 wird nebst Haushaltsplan, seinen Bestandteilen und Anlagen, wie folgt beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht um
vermindert um
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge
gegenüber bisher
nunmehr festgesetzt auf
1.
im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen und Ausgaben
1.684.400€
36.981.500€
38.665.900€
2.
im Vermögenshaushalt
401.000
16.980.000€
16.579.000€
§ 2
Es werden neu festgesetzt:
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen
von bisher
14.123.100€
auf
10.866.200€
der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-ermächtigungen
2.505.000€
4.910.000€
.
Beschluss:
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
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Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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