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Auszug - 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 04.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:31 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2215/19 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:121-901-11
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte

Frau Becker Barbarello führt zum Vorbericht des Nachtrags aus und skizziert den durch den Überschuss im Verwaltungshaushalt und der Auflösung der Rücklage um 2,1 Mio. € verminderten Kreditbedarf sowie die Verlagerung der Investitionen in die Folgejahre, die zu der Erhöhung der Verpflichtungsermächtigungen führen.

 

Herr Schmidt dankt für den erläuternden Vorbericht. Auch wenn durch die Beschlusslagen die Investitionen bekannt seien, sei die aufgezeigte Kummulierung hilfreich.

 

Frau Becker Barbarello beantwortet weitere Fragen des Gremiums zu den Unterabschnitten und kündigt für die Stadtverordnetenversammlung eine Umstellung im Unterabschnitt 83 ‘Stadtwerke‘ an, bei der die Investitionen in das Breitband in eine neue Gruppierung gestellt werden würden.

 

 

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Beschluss:  

Die erste Nachtragshaushaltssatzung 2019 wird nebst Haushaltsplan, seinen Bestandteilen und Anlagen, wie folgt beschlossen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge

 

 

 

 

gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf

 

 

 

 

 

 

1.

im Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

 

die Einnahmen und Ausgaben

1.684.400€

 

36.981.500€

38.665.900€

 

 

 

 

 

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

die Einnahmen und Ausgaben

 

401.000

16.980.000€

16.579.000€

 

§ 2

Es werden neu festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

von bisher

 

14.123.100€

 

auf

 

10.866.200

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-ermächtigungen

 

von bisher

 

2.505.000€

 

auf

 

4.910.000€

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

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