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Tagesordnung - öffentliche gemeinsame Sitzung des Bau- und Planungsausschusses und des Ausschusses gesellschaftliche Angelegenheiten  

 
 
Bezeichnung: öffentliche gemeinsame Sitzung des Bau- und Planungsausschusses und des Ausschusses gesellschaftliche Angelegenheiten
Gremium: Bau- und Planungsausschuss
Datum: Mo, 13.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:53 Anlass: Sitzung
Raum: Aula des Küstengymnasiums
Ort: Butzhorn 85, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Untersuchung der Anpassung der Gebäude des Küstengymnasiums Neustadt in Holstein an die Anforderungen einer modernen Schule hier: Information über Ergebnisse der Machbarkeitsstudien  
Enthält Anlagen
VO/1854/17  
Ö 3  
29. Änderung des F-Planes (ancora), hier: Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/1859/17  
Ö 4  
6. Änderung des B-Planes Nr. 54, hier: Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/1860/17  
Ö 5  
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 (Am Brunnen), hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1853/17  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

1. Der Bebauungsplanes Nr. 34 für das Gebiet „Am Brunnen“ (s. Geltungsbereich) soll wie folgt geändert werden:

 

Insbesondere für den nördlichen Teil des Änderungsgebietes soll eine stärker verdichtete Bebauung angestrebt werden, die der innenstadtnahen Lage dieses Bereiches Rechnung trägt..

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden 

   
    13.11.2017 - Bau- und Planungsausschuss
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:  

1. Der Bebauungsplan Nr. 34 für das Gebiet „Am Brunnen“ (s. Geltungsbereich) soll wie folgt geändert werden:

 

Insbesondere für den nördlichen Teil des Änderungsgebietes soll eine stärker verdichtete Bebauung angestrebt werden, die der innenstadtnahen Lage dieses Bereiches Rechnung trägt.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0  

 

 

Nach diesem TOP wird der aus der Sitzung am 08.11.2017 auf die heutige Sitzung verschobene TOP 14 (Vorgaben für die Gestaltung des öffentlichen Raumes) beraten. Aus technischen Gründen wird dieser TOP in der Niederschrift vom 08.11.2017 protokolliert.

 

 

 

 

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Seite 1

   
    14.12.2017 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:  

1.Der Bebauungsplan Nr. 34 für das Gebiet „Am Brunnen“ (s. Geltungsbereich) soll wie folgt geändert werden:

Insbesondere für den nördlichen Teil des Änderungsgebietes soll eine stärker verdichtete Bebauung angestrebt werden, die der innenstadtnahen Lage dieses Bereiches Rechnung trägt.

 

2.Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

3.Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden.

 

4.Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5.Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

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N 6     (nichtöffentlich)      
N 6.1     (nichtöffentlich)      
N 6.2     (nichtöffentlich)      
N 6.3     (nichtöffentlich)      
N 6.4     (nichtöffentlich)      
N 6.5     (nichtöffentlich)      
N 6.6     (nichtöffentlich)      
N 7     (nichtöffentlich)