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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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Untersuchung der Anpassung der Gebäude des Küstengymnasiums Neustadt in Holstein an die Anforderungen einer modernen Schule
hier: Information über Ergebnisse der Machbarkeitsstudien |
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VO/1854/17 |
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Ö 3 |
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29. Änderung des F-Planes (ancora),
hier: Satzungsbeschluss |
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VO/1859/17 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: - Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 29. Änderung des F-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung für den Teil 1 der 29. Änderung des F-Planes mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen. - Die Stadtverordnetenversammlung beschließt Teil 1 der 29. Änderung des F-Planes.
- Die Begründung zu Teil 1 der 29. Änderung des F-Planes wird gebilligt.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Teil 1 der 29. Änderung des F-Planes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |
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13.11.2017 - Bau- und Planungsausschuss |
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Ö 3 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 29. Änderung des F-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung für den Teil 1 der 29. Änderung des F-Planes mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen. - Die Stadtverordnetenversammlung beschließt Teil 1 der 29. Änderung des F-Planes.
- Die Begründung zu Teil 1 der 29. Änderung des F-Planes wird gebilligt.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Teil 1 der 29. Änderung des F-Planes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0 C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
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15.11.2017 - Umwelt- und Verkehrsausschuss |
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Ö 6 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 29. Änderung des F-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung für den Teil 1 der 29. Änderung des F-Planes mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen. - Die Stadtverordnetenversammlung beschließt Teil 1 der 29. Änderung des F-Planes.
- Die Begründung zu Teil 1 der 29. Änderung des F-Planes wird gebilligt.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Teil 1 der 29. Änderung des F-Planes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0 Enthaltung: 0 C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
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14.12.2017 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein |
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Ö 12 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: 1.Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 29. Änderung des F-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung für den Teil 1 der 29. Änderung des F-Planes mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen. 2.Die Stadtverordnetenversammlung beschließt Teil 1 der 29. Änderung des F-Planes. 3.Die Begründung zu Teil 1 der 29. Änderung des F-Planes wird gebilligt. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Teil 1 der 29. Änderung des F-Planes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
Abstimmungsergebnis: einstimmig C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
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Ö 4 |
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6. Änderung des B-Planes Nr. 54,
hier: Satzungsbeschluss |
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VO/1860/17 |
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Ö 5 |
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1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 (Am Brunnen),
hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber) |
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VO/1853/17 |
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N 6 |
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(nichtöffentlich) |
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N 6.1 |
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(nichtöffentlich) |
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N 6.2 |
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(nichtöffentlich) |
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N 6.3 |
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(nichtöffentlich) |
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N 6.4 |
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(nichtöffentlich) |
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N 6.5 |
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(nichtöffentlich) |
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N 6.6 |
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(nichtöffentlich) |
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N 7 |
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(nichtöffentlich) |
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