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Bezeichnung: |
öffentliche gemeinsame Sitzung des Bau- und Planungsausschusses und des Ausschusses gesellschaftliche Angelegenheiten |
Gremium: |
Bau- und Planungsausschuss |
Datum: |
Mo, 13.11.2017 |
Status: |
öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: |
19:30 - 22:53 |
Anlass: |
Sitzung |
Raum: |
Aula des Küstengymnasiums |
Ort: |
Butzhorn 85, 23730 Neustadt in Holstein |
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TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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Untersuchung der Anpassung der Gebäude des Küstengymnasiums Neustadt in Holstein an die Anforderungen einer modernen Schule
hier: Information über Ergebnisse der Machbarkeitsstudien |
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VO/1854/17 |
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Ö 3 |
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29. Änderung des F-Planes (ancora),
hier: Satzungsbeschluss |
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VO/1859/17 |
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Ö 4 |
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6. Änderung des B-Planes Nr. 54,
hier: Satzungsbeschluss |
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VO/1860/17 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: - Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 6. Änderung des B-Planes Nr. 54 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. - Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die 6. Änderung des B-Planes Nr. 54 für ein Gebiet zwischen den Straßen Am Holm, Achterwiek und An der Wiek sowie der Ostsee – Am Holm / An der Wiek – und für ein Gebiet (Planzeichnung 2) zwischen dem Holmhof, der Ostsee, der Gemeinde Sierksdorf und der Bahntrasse Lübeck-Puttgarden, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss der 6. Änderung des B-Planes Nr. 54 durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
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13.11.2017 - Bau- und Planungsausschuss |
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Ö 4 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 6. Änderung des B-Planes Nr. 54 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung, einschließlich der von Herrn Buchwald verteilten Tischvorlage, ergibt.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. - Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die 6. Änderung des B-Planes Nr. 54 für ein Gebiet zwischen den Straßen Am Holm, Achterwiek und An der Wiek sowie der Ostsee – Am Holm / An der Wiek – und für ein Gebiet (Planzeichnung 2) zwischen dem Holmhof, der Ostsee, der Gemeinde Sierksdorf und der Bahntrasse Lübeck-Puttgarden, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss der 6. Änderung des B-Planes Nr. 54 durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0 C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
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15.11.2017 - Umwelt- und Verkehrsausschuss |
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Ö 16 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 6. Änderung des B-Planes Nr. 54 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. - Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die 6. Änderung des B-Planes Nr. 54 für ein Gebiet zwischen den Straßen Am Holm, Achterwiek und An der Wiek sowie der Ostsee – Am Holm / An der Wiek – und für ein Gebiet (Planzeichnung 2) zwischen dem Holmhof, der Ostsee, der Gemeinde Sierksdorf und der Bahntrasse Lübeck-Puttgarden, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss der 6. Änderung des B-Planes Nr. 54 durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0 Enthaltung: 0 Nachdem keine weiteren Anfragen vorgetragen werden bedankt sich Herr Hamer für die rege Mitarbeit und schließt die Sitzung. Datum Vorsitzende/rProtokollführer Versandt am * Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.07.2015, ist die Protokollführung ermächtigt, die Tagesordnung in der Niederschrift aller städtischen Gremien bei den Tagesordnungspunkten Einwohnerfragestunde, Bericht der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters, Bericht der Bürgervorsteherin/ des Bürgervorstehers, Bericht der/des Vorsitzenden, Bericht der Verwaltung, Anfragen und Verschiedenes bzw. Tagesordnungspunkte ohne Beschlussfassung sofern erforderlich in Unterpunkte zu gliedern. C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
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14.12.2017 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein |
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Ö 13 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: 1.Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 6. Änderung des B-Planes Nr. 54 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2.Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die 6. Änderung des B-Planes Nr. 54 für ein Gebiet zwischen den Straßen Am Holm, Achterwiek und An der Wiek sowie der Ostsee – Am Holm / An der Wiek – und für ein Gebiet (Planzeichnung 2) zwischen dem Holmhof, der Ostsee, der Gemeinde Sierksdorf und der Bahntrasse Lübeck-Puttgarden, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. 3.Die Begründung wird gebilligt. 4.Der Beschluss der 6. Änderung des B-Planes Nr. 54 durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 27Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 1 Herr Holtfester ist bei der Beschlussfassung nicht anwesend. C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
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Ö 5 |
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1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 (Am Brunnen),
hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber) |
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VO/1853/17 |
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N 6 |
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(nichtöffentlich) |
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N 6.1 |
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(nichtöffentlich) |
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N 6.2 |
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(nichtöffentlich) |
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N 6.3 |
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(nichtöffentlich) |
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N 6.4 |
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(nichtöffentlich) |
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N 6.5 |
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(nichtöffentlich) |
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N 6.6 |
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(nichtöffentlich) |
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N 7 |
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(nichtöffentlich) |
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