Der Hauptausschuss stimmt der Verwendung des Stadtwappens der Stadt Neustadt in Holstein durch Herrn Ralf Urbschat, Urbschat Fotografie, zur Erstellung eines Adventskalenders 2017 gem. § 1 Abs. 5 der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein aufgrund des gewerblichen Charakters nicht zu. Die Verwendung des Marketing-Logos „hafenheimat“ kann anstelle dessen vorgeschlagen werden.
01.11.2017 - Hauptausschuss
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Hauptausschuss stimmt der Verwendung des Stadtwappens der Stadt Neustadt in Holstein durch Herrn Ralf Urbschat, Urbschat Fotografie, zur Erstellung eines Adventskalenders 2017 gem. § 1 Abs. 5 der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein aufgrund des gewerblichen Charakters nicht zu. Die Verwendung des Marketing-Logos „hafenheimat“ kann anstelle dessen vorgeschlagen werden.