Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Frau Dr. Batscheider erläutert die Vorlage und weist auf die beantragte gewerbliche Nutzung durch den Verkauf der mit dem Stadtwappen versehenen Adventskalender hin. Einer gewerblichen Nutzung habe der Hauptausschuss bislang stets kritisch gegenüber gestanden.
Herr Greve hinterfragt die kritische Haltung des Hauptausschusses bei der Verwendung des Stadtwappens für gewerbliche Zwecke Dritter.
Herr Holtfester erklärt, dass keine Präzedenzfälle geschaffen werden sollen, auf die sich bei Beantragung der Wappenverwendung für weniger imagezuträgliche Verkaufsgegenstände bezogen werden könne.
Herr Schumacher gibt bekannt, dass der Adventskalender in der beantragten und noch nicht genehmigten Form bereits auf Facebook beworben worden sei.
Herr Hopp erklärt dazu, dass auch auf der Internetseite des Antragstellers mittlerweile eine Version des Adventskalenders gänzlich ohne Stadtwappen angeboten werde und offensichtlich in den Verkauf gegangen sei.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: Der Hauptausschuss stimmt der Verwendung des Stadtwappens der Stadt Neustadt in Holstein durch Herrn Ralf Urbschat, Urbschat Fotografie, zur Erstellung eines Adventskalenders 2017 gem. § 1 Abs. 5 der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein aufgrund des gewerblichen Charakters nicht zu. Die Verwendung des Marketing-Logos „hafenheimat“ kann anstelle dessen vorgeschlagen werden.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig
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