Der Eigenbetrieb Tourismus-Service wird beauftragt die Sondernutzung des Meeresstrandes für den Zeitraum 01.04.-31.10. eines Jahres bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Ostholstein zu beantragen.
17.11.2016 - Ausschuss für Tourismus- und Kulturangelegenheiten
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Eigenbetrieb Tourismus-Service wird beauftragt die Sondernutzung des Meeresstrandes für den Zeitraum 01.04.-31.10. eines Jahres bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Ostholstein zu beantragen.