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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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Niederschrift der Sitzung vom 07.07.2016 |
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Ö 3 |
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Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 07.07.2016 |
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Ö 4 |
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Mitteilung der Verwaltung |
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Ö 4.1 |
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Baumaßnahmen an Schulen und Kindergärten |
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Ö 4.2 |
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2. Bauabschnitt Wiesenstraße |
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Ö 4.3 |
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Kindertagesstätte Schatzinsel |
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Ö 4.4 |
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Buswartehäuschen Küstengymnasium |
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Ö 4.5 |
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Barrierefreiheitskonzept |
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Ö 5 |
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Bericht über die Umsetzung der Beschlüsse (1. Halbjahr 2016) |
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Ö 6 |
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4. Änderung B-Plan Nr. 61 (Pelzerhaken Am Leuchtturm nördlich der Wiesenstraße),
hier: Satzungsbeschluss |
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VO/1589/16 |
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Ö 7 |
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B-Plan Nr. 82 (Beiderseits der Straße Am Heisterbusch),
hier: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber) |
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VO/1587/16 |
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Ö 8 |
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Bebauungsplan Nr. 90 "Nördlicher Lübscher Mühlenberg",
hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber) |
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VO/1590/16 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: 1. Für das Gebiet „Nördlicher Lübscher Mühlenberg“ (s. Geltungsbereich) wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Es soll ein Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden, dabei sollen mindestens 30 % des Wohngebietes für verdichtete Wohnformen vorgesehen werden. Die Erschließung und die Ausgleichsflächen sollen gesichert werden. Die Einmündung der Straße „Ostring“ in die L309 soll verbessert werden. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). 3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden. 4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen. 5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden. |
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15.09.2016 - Bau- und Planungsausschuss |
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Ö 8 - geändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Für das Gebiet „Nördlicher Lübscher Mühlenberg“ (s. Geltungsbereich) wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Es soll ein Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden, dabei sollen mindestens 30 % des Wohngebietes für verdichtete Wohnformen vorgesehen werden. Die Erschließung und die Ausgleichsflächen sollen gesichert werden. Die Einmündung der Straße „Ostring“ „Oldenburger Straße“ in die L309 soll verbessert werden, angestrebt wird ein Kreisverkehr. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). 3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden. 4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen. 5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden. C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0 C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
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06.10.2016 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein |
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Ö 12 - geändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Für das Gebiet „Nördlicher Lübscher Mühlenberg“ (s. Geltungsbereich) wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Es soll ein Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden, dabei sollen mindestens 30 % des Wohngebietes für verdichtete Wohnformen vorgesehen werden. Die Erschließung und die Ausgleichsflächen sollen gesichert werden. Die Einmündung der Straße Oldenburger Straße in die L309 soll verbessert werden, angestrebt wird ein Kreisverkehr. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). 3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden. 4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen. 5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden. C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
Abstimmungsergebnis: einstimmig C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
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Ö 9 |
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F-Plan Neuaufstellung, kurze Vorstellung des Vorentwurfs und des weiteren Vorgehens, Übergabe an die Fraktionen |
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Ö 10 |
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Haushalt 2016 - 2. Nachtrag |
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VO/1574/16 |
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Ö 11 |
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Anfragen und Verschiedenes |
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Ö 11.1 |
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Sanitärbereich für das Gymnasium |
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Ö 11.2 |
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Eingang Brief des BUND |
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Ö 11.3 |
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4. Änderung des B-Plan Nr. 61 |
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N 12 |
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(nichtöffentlich) |
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N 13 |
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(nichtöffentlich) |
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N 14 |
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(nichtöffentlich) |
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