Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Frau Sickinger erklärt, dass in der 4. Änderung des B-Planes Nr. 61 eine Verdopplung der vor-handenen Bebauung geplant sei und dies in einem FFH – Gebiet. Sie fragt, auf welcher Rechtsgrundlage dies zulässig sei.
Herr Rieger antwortet, dass die Rechtsgrundlage für die Änderung des B-Planes das Bauge-setzbuch sei; danach liege die Planungshoheit bei der Gemeinde, solange sie keine überge-ordneten Gesetzte verletze. Sämtliche eingegangenen Bedenken und Anregungen würden im Rahmen des Satzungsbeschlusses abgewogen. Er bietet Frau Sickinger eine ausführliche Er-läuterung der B-Plan-Festsetzungen im Bauamt an.
Um 22.00 Uhr beendet Herr Weber den öffentlichen Teil der Sitzung. Die Öffentlichkeit verlässt den Sitzungssaal.
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