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Die 2. Nachtragshaushaltssatzung 2016 wird nebst Haushaltsplan und seinen Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht um
vermindert um
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge
gegenüber bisher
nunmehr festgesetzt auf
1.
im Verwaltungshaushalt
die Einnahme
1.985.300 €
0 €
29.144.300 €
31.129.600 €
die Ausgabe
1.891.200 €
29.238.400 €
2.
im Vermögenshaushalt
die Einnahmen und Ausgaben
2.183.500 €
8.632.100 €
10.815.600 €
§ 2
Es werden neu festgesetzt:
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
von bisher
6.070.900 €
auf
6.594.200 €
der Gesamtbetrag der Verpflichtungser-
mächtigungen
407.400 €
743.400 €
Beschluss:
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Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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