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Auszug - Grundsätze des städtischen Berichtswesens  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: an Verwaltung zurück verwiesen
Datum: Mi, 21.09.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 16:58 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/1604/16 Grundsätze des städtischen Berichtswesens
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Mehrens, Jana

Bericht:

Herr Holtfester berichtet anhand der Vorlage.

 

Bürgermeisterin Dr. Batscheider ergänzt, dass sie bei einem Seminar zum Thema „Neues Gemeindewirtschaftsrecht“ vor einigen Tagen gelernt habe, dass ein halbjährlicher Beteiligungsbericht ausreichend sei. Sie bittet die Mitglieder des Hauptausschusses in diesem Punkt um Anpassung der Grundsätze des Berichtswesens. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe Herr Sela und Herr Holtfester erheben keine Einwendungen gegen diesen Änderungswunsch.

 

Diskussion:

Es entsteht eine Diskussion über die Auflistung aller Regelberichtsbeispiele auf der Seite 1. Ergebnis der Diskussion ist, dass die Beispiele auf der Seite 1 zu streichen sind, da die Regelberichte ab der Seite 2 nochmal explizit den jeweiligen Fachausschüssen zugeordnet werden. 

 

Herr Kasten ist der Ansicht, dass die hier vorgelegten neuen Grundsätze des Berichtswesens nicht seinen Vorstellungen eines Beschlusscontrollings entsprechen. Er stelle sich eine Auflistung und Kommentierung aller Beschlüsse vor, bei denen es zu gewissen Planabweichungen (finanzieller oder zeitlicher Art) kommt. Die Auflistung soll dann regelmäßig vorgelegt oder der Niederschrift beigefügt werden.

 

Herr Dr. Böckenhauer befürwortet den Vorschlag von Herrn Kasten und ergänzt, dass eine solche Auflistung ein hervorragendes Steuerungsinstrument sei.

 

Bürgermeisterin Dr. Batscheider macht deutlich, dass dies einen hohen Mehraufwand für die Verwaltung bedeute, welcher nicht mit den derzeitigen personellen Kapazitäten geleistet werden könne.

 

Herr Kasten ist der Meinung, dass diese Form der Beschlussverfolgung keinen großartigen Mehraufwand für die Verwaltung bedeute.

 

Herr Sela zitiert aus dem § 45b der GO und erklärt, dass der Hauptausschuss gesetzlich zur Kontrolle der Umsetzung der von der Stadtverordnetenversammlung festgelegten Ziele und Grundsätze aufgefordert werde. Dies müsse in der Präambel festgeschrieben werden.

 

Herr Brodowski befürwortet dies.

 

Herr Dr. Böckenhauer bezieht sich nochmals auf die von Herrn Kasten vorgeschlagene Auflistung. Seiner Ansicht nach sei dies das ideale Instrument, um das gesetzliche Kontrollrecht des Hauptausschusses ausüben zu können.

 

Bürgermeisterin Dr. Batscheider erklärt, dass sich das gesetzliche Kontrollrecht lediglich auf die Umsetzung der von der Stadtverordnetenversammlung festgelegten Ziele und Grundsätze beziehe, nicht jedoch auf die operative Verwaltungstätigkeit. Die ständige Ausarbeitung bzw. Weiterführung einer detaillierten Beschlussverfolgungsliste sei die Kontrolle des operativen Geschäftes, welches aber der Bürgermeisterin obliege.

 

Herr Holtfester betont, dass die Fachausschüsse für ihre fachspezifischen Berichterstattungen zuständig bleiben sollten. Dies gelte auch für Planabweichungen.

 

Bürgermeisterin Dr. Batscheider schlägt vor, die Arbeitsgruppe erneut tagen zu lassen.

 

Die Mitglieder des Hauptausschusses befürworten dies.

 

 

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