Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Am 28.04.2016 hat die Stadtverordnetenversammlung den Antrag der Fraktionen CDU, SPD, BGN, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP an den Hauptausschuss verwiesen. In seiner Sitzung am 18.05.2016 hat der Hauptausschuss beschlossen, dass nach 18 Jahren eine Aktualisierung des Berichtswesens notwendig sei. Es sollen die Grundsätze an die aktuellen Rahmenbedingungen und Aufgaben angepasst werden. Hierzu wurde eine Arbeitsgruppe bestehend aus dem Bürgervorsteher, dem Hauptausschussvorsitzenden und dessen Stellvertreter sowie der Bürgermeisterin und zwei Mitarbeiter/innen der Verwaltung gebildet.
Nach zweimaliger Tagung der „Arbeitsgruppe Berichtswesen“ und nach einvernehmlicher Rücksprache mit den Ausschussvorsitzenden wurde eine neue Fassung der „Grundsätze des städtischen Berichtswesens“ erarbeitet (siehe Anlage).
Weiterhin wurde bei der Sitzung der „Arbeitsgruppe Berichtswesen“ am 07.09.2016 verabredet, dass eine interne Evaluation des „neuen Berichtswesens“ nach einem Jahr erfolgen soll und die Regelberichte auf der städtischen Homepage zugänglich gemacht werden. Beschlussvorschlag:Die neuen Grundsätze des städtischen Berichtswesens werden beschlossen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Grundsätze des städtischen Berichtswesens
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