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Auszug - 2. Nachtragshaushaltssatzung 2016  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 21.09.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 16:58 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/1601/16 2. Nachtragshaushaltssatzung 2016
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:121-901-11
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte

Bericht:

Bürgermeisterin Dr. Batscheider berichtet anhand der Vorlage.

 

Diskussion:

Herr Kasten lobt das gute Ergebnis des Nachtragshaushaltes.

Er nimmt Bezug auf das Projekt „Kieler Modell“ und hinterfragt die hierfür eingeplanten Mittel in Höhe von 360.000 €. Er ist der Auffassung, dass es für das geplante Bauvorhaben keine Beschlusslage der Selbstverwaltung gebe. Die Haushaltsstelle 8800.9400 müsse daher mit einem Sperrvermerk versehen werden. Dieser Sperrvermerk soll sich auf den Differenzbetrag des Haushaltsansatzes von 360.000 € zu den bereits beauftragten bzw. bezahlten Planungskosten beziehen.

 

Bürgermeisterin Dr. Batscheider erklärt, dass die Beschlusslage aus ihrer Sicht eindeutig sei. Die Verwaltung solle mit der Bauplanung fortfahren, ein entsprechender Antrag von Herrn Kasten auf Planungsstopp in der Sitzung des Hauptausschusses vom 20.07.2016 sei abgelehnt worden.

 

Herr Kasten verweist auf das vor wenigen Wochen geführte Fraktionsvorsitzendengespräch. Hier seien sich die Fraktionsvorsitzenden einig gewesen, dass es für das geplante Vorhaben keinen Beschluss gebe.

 

Bürgermeisterin Dr. Batscheider macht deutlich, dass die bereits beauftragten Planungsleistungen bezahlt werden müssen.

 

Herr Kasten fragt, wie hoch die Gesamtsumme der bereits beauftragten Planungsleistungen sei und betont nochmals, dass der Differenzbetrag mit einem Sperrvermerk versehen werden sollte.

 

Herr Wichelmann ist der Auffassung, dass das Fraktionsvorsitzendengespräch nicht den Planungsstopp des Vorhabens ergeben habe.

 

Herr Reichert ist der Meinung, dass es für die Planung und Durchführung des „Kieler Modells“ eine Beschlusslage gebe. Für die Planung und Durchführung des nun geplanten Vorhabens gebe es jedoch keine Beschlusslage. Ihm seien Luxusleistungen wie Fahrstühle und Balkone ein Dorn im Auge.

 

Herr Wichelmann macht deutlich, dass in der Vergangenheit beschlossen wurde Flüchtlingsunterkünfte nach dem „Kieler Modell“ zu bauen, welche später in Sozialwohnungen nach den vom Land vorgegebenen Standards umgebaut werden sollten. Da sich die Flüchtlingssituation nun geändert habe, werde sofort und nicht erst in 5 Jahren der soziale Wohnungsbau umgesetzt. Dies sei der einzige Unterschied zur bestehenden Beschlusslage.

 

Bürgermeisterin Dr. Batscheider geht ebenfalls auf die im Fraktionsvorsitzendengespräch vereinbarten Ziele ein. Sie erinnert daran, dass  die Fraktionen bei der Verwaltung noch offene Fragen bis Ende September einreichen sollen. Diese Fragen würden dann schnellstmöglich von der Verwaltung bearbeitet, sodass eine erneute Befassung der Stadtverordnetenversammlung im November möglich sei. Von einem Planungsstopp sei aber nicht die Rede gewesen.

 

Herr Weber betont, dass der Bedarf an barrierefreiem Wohnraum in Neustadt in Holstein sehr groß sei und zukünftig noch größer werde. Diese Investition müsse getätigt werden, der Bau- und Planungsausschuss halte an der Umsetzung der Maßnahme fest.

 

Herr Dr. Böckenhauer ist der Meinung, dass weitere Planungen derzeit wenig Sinn machten. Es müssten zunächst die noch offenen Fragen beantwortet werden. Er befürworte den in Rede stehenden Sperrvermerk.

 

Herr Kasten wiederholt, dass nach seiner Wahrnehmung das Fraktionsvorsitzendengespräch ergeben habe, dass es keine Beschlusslage gebe. Daher müsse ein erneuter Beschluss gefasst werden. Die Verwaltung dürfe keine weiteren Planungen beauftragen. Er werde daher den Antrag auf einen Sperrvermerk stellen. 

 

Herr Holtfester verweist auf die Seite 2 des Vorberichtes. Hier geht er auf den letzten Absatz ein, welcher die Zuführung zur „Sonderrücklage Schulkostenbeiträge für Förderzentren“ behandelt und gibt den Hinweis, dass diese Rücklage bereits bestehe und nur um den auf das Jahr 2016 entfallenden Betrag aufgestockt werde.

 

 

Verwaltungshaushalt:

HHST 1100.4000

Herr Wichelmann fragt, weshalb die Personalausgaben hier um 42.500 € geringer ausfallen als geplant.

 

Herr Holtfester erklärt, dass es sich hierbei um die Stelle zur Betreuung der Flüchtlinge handele, welche aufgrund der Arbeitsmarktlage erst später besetzt werden konnte.

 

U-Abschnitt 1101

Herr Reichert fragt, weshalb es bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs keine Einnahmen gebe.

Frau Becker Barbarello antwortet, dass in einem Nachtragshaushalt nur die Veränderungen aufgeführt werden. Die Einnahmen belaufen sich voraussichtlich planmäßig auf 160.000 € in diesem Jahr.

 

HHST 2111.5890

Herr Reichert fragt, welche Aktivitäten bei der HHST „Förderung des Schulsports“ gefördert werden.

 

Frau Becker Barbarello antwortet, dass beispielsweise die Bundesjugendspiele und die Teilnahme an Schulturnieren gefördert werden.

 

HHST 4642.1711

Herr Reichert fragt, weshalb der Zuschuss des Landes für die U3-Gruppen um 9.000 € gesunken sei.

 

Frau Becker Barbarello antwortet, dass es sich hierbei um abrechnungsbedingte Schwankungen handele.

 

HHST 4644.7002

Herr Kasten fragt nach der erhöhten Zuschusszahlung an den evangelischen Kindergarten.

 

Frau Becker Barbarello erläutert, dass die erhöhte Nachzahlung mit den erhöhten Ausgaben im Jahre 2015 (z.B. durch Tariferhöhungen) und der damit einhergehenden Nachberechnung zusammenhänge.

 

HHST 7010.5400

Herr Reichert fragt, weshalb die Kosten bei den Bewirtschaftungskosten um 8.000 € gestiegen seien.

 

Frau Becker Barbarello erklärt, dass die Mehrausgaben mit der Fremdvergabe der Toilettenreinigung (bei öffentlichen Toiletten) zusammenhänge.

 

HHST 8810.1450

Herr Wichelmann fragt, weshalb die Jagdpacht so hoch ausfalle.

 

Herr Prieß antwortet, dass die Abrechnung durch mehrere Jagdpächter im Zwei-Jahres-Rhythmus erfolge.

 

Vermögenshaushalt:

 

HHST 0200.006.9860

Herr Kasten fragt, ob es sich bei den 126.000 € (Verpflichtungsermächtigung) um den Eigenanteil der Mehrkosten für die Sanierung des Rathauses handele.

 

Frau Becker Barbarello bejaht dies. Sie erklärt, außerdem dass Mehrkosten in Höhe von 40.000 € (HHST 0200.9400) nicht umlagefähig seien.

 

HHST 8300.9300

Herr Kasten fragt, ob die „Kapitalaufstockung Breitband“ noch in diesem Jahr zu zahlen sei. Er plädiere dafür, die Aufstockung erst dann vorzunehmen, wenn auch der tatsächliche Bedarf vorliege. Da er nicht davon ausgehe, dass noch in 2016 mit dem Ausbau begonnen werde, sei eine Verpflichtungsermächtigung in diesem Falle ausreichend.

 

Bürgermeisterin Dr. Batscheider erklärt, dass die Stadtwerke planen, noch in diesem Jahr mit dem Ausbau des Breitbandes zu beginnen.

 

Herr Kasten macht deutlich, dass die Kapitalaufstockung dennoch nach Bedarf erfolgen solle.

 

Bürgermeisterin Dr. Batscheider erklärt, dass sie bis zur nächsten Stadtverordnetenversammlung die Höhe des Kapitalbedarfes für das Jahr 2016 in Erfahrung bringen werde.

 

HHST 8800.9400

Frau Becker Barbarello erklärt, dass die Gesamtsumme der bereits beauftragten bzw. abgerechneten Planungsaufträge für den sozialen Wohnungsbau sich auf ca. 180.000 € belaufe.

 

Herr Kasten beantragt einen Sperrvermerk über 180.000 € bei der Haushaltsstelle 8800.9400.

 

Herr Holtfester lässt über den Antrag von Herrn Kasten abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

6 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen

 

Daraufhin lässt Herr Holtfester über den gesamten Haushalt abstimmen.

 

 

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Beschluss:  

Die 2. Nachtragshaushaltssatzung 2016 wird nebst Haushaltsplan und seinen Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:

 

§ 1

 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge

 

 

 

 

gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf

 

 

 

 

 

 

1.

im Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

 

die Einnahme

1.985.300 €

0 €

29.144.300 €

31.129.600 €

 

die Ausgabe

1.891.200 €

0 €

29.238.400 €

31.129.600 €

 

 

 

 

 

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

die Einnahmen und Ausgaben

2.183.500 €

0 €

8.632.100 €

10.815.600 €

 

 

§ 2

 

Es werden neu festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

 

von bisher

 

 

6.070.900 €

 

 

auf

 

 

6.594.200 €

 

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungser-

mächtigungen

von bisher

407.400 €

auf

743.400 €

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

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