Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses
Gremium: Umwelt- und Verkehrsausschuss
Datum: Di, 14.07.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Niederschrift der Sitzung vom 19.05.2015  
SI/1160/15  
Ö 3  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 19.05.2015  
SI/1160/15  
Ö 4  
Mitteilung der Verwaltung      
Ö 4.1  
Jakobskreuzkraut-Problematik auf dem Flurstück Nr. 155      
Ö 4.2  
Projekte des Arbeitskreises "Biologische Vielfalt"      
Ö 4.3  
Verlegung der nächsten Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses      
Ö 4.4  
Mitteilung über aktuelle Baumaßnahmen im Stadtgebiet      
Ö 5  
Enthält Anlagen
Schutz von Habitatbäumen in städtischen Wäldern; Vortrag von Herrn Schmid  
VO/1355/15  
Ö 6  
Enthält Anlagen
Erhalt der Bäderbahn (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)
Enthält Anlagen
VO/1312/15  
Ö 7  
Bebauungsplan Nr. 84 (Wohnmobilstellplatz Rettin) hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1313/15  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag:

1. Für das Gebiet westlich des Strandweges in Rettin (s. Geltungsbereich) wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

Es soll ein Standort für einen Wohnmobilplatz ausgewiesen werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen. 

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

   
    07.05.2015 - Bau- und Planungsausschuss
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Für das Gebiet westlich des Strandweges in Rettin (s. Geltungsbereich) wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

Es soll ein Standort für einen Wohnmobilplatz ausgewiesen werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen. 

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 6Ablehnung: 3Enthaltung: 0

   
    14.07.2015 - Umwelt- und Verkehrsausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Für das Gebiet westlich des Strandweges in Rettin (s. Geltungsbereich) wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

Es soll ein Standort für einen Wohnmobilplatz ausgewiesen werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen. 

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 6Ablehnung: 3Enthaltung: 0

   
    24.09.2015 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Für das Gebiet westlich des Strandweges in Rettin (s. Geltungsbereich) wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

Es soll ein Standort für einen Wohnmobilplatz ausgewiesen werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen. 

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

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Seite 1

Abstimmungsergebnis:

17 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen

 

Bürgervorsteher Sela stellt fest, dass der Beschlussvorschlag somit angenommen ist.

 

Er lässt nun über den Antrag der SPD-Fraktion abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

12 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen

 

Bürgervorsteher Sela stellt fest, dass der Antrag der SPD-Fraktion abgelehnt ist.

 

 

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Seite 1

Ö 8  
Ausbau der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Sandberger Weg/Am Kiebitzberg; Antrag der SPD-Fraktion  
Enthält Anlagen
VO/1356/15  
Ö 9  
Anfragen und Verschiedenes      
Ö 9.1  
Rückschnitt des Bewuchses an der Steilküste Pelzerhaken durch Anwohner      
Ö 9.2  
Verkürzung der Badezone in Pelzerhaken      
Ö 9.3  
Knick Baugebiet Lübscher Mühlenberg      
Ö 9.4  
Kornblumen im Heisterbusch      
Ö 9.5  
Hochzeitspavillion am Strand in Pelzerhaken      
Ö 9.6  
Ein- und Ausschaltzeitpunkt der Straßenbeleuchtung      
Ö 9.7  
Leuchtmittel im Foyer der Jacob-Lienau-Gemeinschaftsschule      
Ö 9.8  
Kopfweiden am Binnenwasser      
Ö 9.9  
Beleuchtung Schiffbrücke      
Ö 9.10  
Mögliche Verlegung der Skater-Bahn      
Ö 9.11  
Einwachsungen der Skulptur "Umarmung der Natur"      
Ö 9.12  
Barrierefreiheit (Situation in der Straße Kreienredder)      
Ö 9.13  
Streuobstwiese am Heisterbusch      
Ö 9.14  
Grüngestaltung im Baugebiet Lübscher Mühlenberg