1. Für das Gebiet westlich des Strandweges in Rettin (s. Geltungsbereich)wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
Es soll ein Standort für einen Wohnmobilplatz ausgewiesen werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.
07.05.2015 - Bau- und Planungsausschuss
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Für das Gebiet westlich des Strandweges in Rettin (s. Geltungsbereich)wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
Es soll ein Standort für einen Wohnmobilplatz ausgewiesen werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 6Ablehnung: 3Enthaltung: 0
14.07.2015 - Umwelt- und Verkehrsausschuss
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Für das Gebiet westlich des Strandweges in Rettin (s. Geltungsbereich)wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
Es soll ein Standort für einen Wohnmobilplatz ausgewiesen werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 6Ablehnung: 3Enthaltung: 0
24.09.2015 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Für das Gebiet westlich des Strandweges in Rettin (s. Geltungsbereich)wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
Es soll ein Standort für einen Wohnmobilplatz ausgewiesen werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.
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Abstimmungsergebnis:
17 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen
Bürgervorsteher Sela stellt fest, dass der Beschlussvorschlag somit angenommen ist.
Er lässt nun über den Antrag der SPD-Fraktion abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
12 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen
Bürgervorsteher Sela stellt fest, dass der Antrag der SPD-Fraktion abgelehnt ist.