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Auszug - Bebauungsplan Nr. 84 (Wohnmobilstellplatz Rettin) hier: Aufstellungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Umwelt- und Verkehrsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 14.07.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/1313/15 Bebauungsplan Nr. 84 (Wohnmobilstellplatz Rettin)
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad

Eine inhaltliche Beratung findet zu diesem Tagesordnungspunkt nicht statt.

 

Herr Reichert möchte wissen, ob der Mitte Juni gefasste Beschluss des Hauptausschusses zur Vergabe der FFH-Vorprüfung umgesetzt worden ist.

Frau Weise antwortet, dass die Auftragsvergabe bezgl. der FFH-Vorprüfung für den Wohnmobilstellplatz Rettin kurzfristig erfolgen werde. Zunächst hatte die Verwaltung nur empfohlen, eine F-Plan-Änderung durchzuführen, war dann aber auch zu der Auffassung gelangt, einen entsprechenden Bebauungsplan aufzustellen. Frau Weise weist ausdrücklich daraufhin, dass die Verwaltung beides für wenig aussichtsreich hält und diesen Aufstellungsbeschluss nur auf Grund der politischen Beschlusslage vorbereitet hat.

 


Beschluss:

1. Für das Gebiet westlich des Strandweges in Rettin (s. Geltungsbereich) wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

Es soll ein Standort für einen Wohnmobilplatz ausgewiesen werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen. 

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 6Ablehnung: 3Enthaltung: 0