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Auszug - Schutz von Habitatbäumen in städtischen Wäldern; Vortrag von Herrn Schmid  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Umwelt- und Verkehrsausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 14.07.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/1355/15 Schutz von Habitatbäumen in städtischen Wäldern; Vortrag von Herrn Schmid
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Mittmann, Eckhard

Einleitend wird erläutert, dass das Habitatbaum-Projekt zurück geht auf den Antrag der SPD-Fraktion, die einen Schutz für sogenannte Zukunftsbäume gefordert hatte. Aufgrund dieses Antrages vom März 2014 hat die Umweltabteilung des Bauamtes Kontakt zu Herrn Schmid aufgenommen, da dieser bereits ein Habitatbaum-Projekt für Bad Schwartau, Timmendorfer Strand, Scharbeutz und Haffkrug betreut hat.

 

Passend zum Thema entwickelt sich eine kurze Diskussion zum Papierverbrauch, der durch die Ausschussarbeit verursacht wird.

 

Herr Wichelmann könnte sich vorstellen, einen grundsätzlichen Beschluss zu einem geringeren Papierverbrauch zu fassen.

 

Herr Weber entgegnet, dass es für die Stadtverordneten wichtig sei, die Unterlagen auch in Papierform zur Verfügung gestellt zu bekommen.

 

Herr Holtfester erinnert daran, dass vor etwa 5 – 6 Jahren genau diese Diskussion bereits geführt wurde. Seinerzeit hatte Frau Giszas vorgeschlagen, jeden Stadtverordneten mit einem Laptop auszustatten. Die Kosten hierfür sollten sich nach 3 Jahren amortisieren.

 

Herr Schmid bedankt sich für die Gelegenheit, seinen Vortrag zum Schutz von Habitatbäumen in städtischen Wäldern vorstellen zu dürfen. Die Frage, warum Habitatbäume schützenswert sind, beantwortet er dahingehend, dass beispielsweise Eichen spätestens nach 150 Jahren gefällt werden, obwohl diese Baumart bis zu 600 Jahre alt werden kann. Die sogenannten Habitatbäume sind für die Biodiversität sehr wertvoll und die Grundlage hierfür wurde bei der UNO-Konferenz in Rio 1992 gelegt. Habitatbäume zeichnen sich durch Strukturen aus, die an gesunden Bäumen nicht vorkommen, wie Faulstellen, Totäste, tote Kronenteile, Mulmtaschen, Höhlen und Horste. Diese Strukturen bilden Lebensraum für Pilze, Insekten und Vögel. Sehr alte Bäume sind immer Habitatbäume. Deshalb befinden sich mit Abstand die meisten Habitatbäume im Schaarwald. Alle anderen städtischen Waldstücke sind aufgrund des Baumalters von max. 65 Jahren als junge Wälder zu bezeichnen. Bezogen auf die vorhandene Waldfläche beträgt die Habitatbaumdichte 14 Stück pro Hektar und insgesamt sind 136 Bäume als Habitatbaum kartiert worden. Auffällig war, dass beispielsweise im Kaisergehölz kein Totholz auf dem Boden lag. Hier besteht aus Sicht von Herrn Schmid Handlungsbedarf, um die Biodiversität  zu verbessern.

 

Herr Weber führt aus, dass der Baumbestand der „Burg“ nicht mit kartiert wurde, da diese Flächen der Kirche gehören.

 

Frau Weise möchte wissen, ob Habitatbäume gesetzlich geschützt sind.

Diese Frage wird von Herrn Schmid bejaht, wenn gesetzlich geschützte Arten wie z.B. der Eremit an diesem Baum vorkommen. Weiterhin spricht sich Herr Schmid dafür aus, alle Habitatbäume auf städtischen Waldflächen grundsätzlich stehen zu lassen.

 

Herr Wichelmann spricht sich dafür aus, auch Bäume zu markieren, die erst in der Zukunft zu Habitatbäumen werden sollen. Er könne sich dies beispielsweise für die Bäume am Jungfernstieg vorstellen.

Herr Schmid antwortet, dass man bei jüngeren Bäumen nicht vorhersehen könne, welcher Baum sich künftig zu einem Habitatbaum entwickeln werde. Was den flächendeckenden Schutz von Habitatbäumen betrifft, empfiehlt Herr Schmid eine Exkursion zum Stadtwald der Stadt Lübeck, da dort eine naturnahe Bewirtschaftung der Wälder stattfindet.

 

In diesem Zusammenhang erinnert Herr Weber daran, dass auch die gekappten Bäume in der Waschgrabenallee sowie in der Kirchhofsallee Habitatbäume darstellen.

 

Herr Dr. Böckenhauer möchte wissen, ob Bäume durch eine Satzung besser geschützt werden können.

Herr Mittmann antwortet, dass im Landesnaturschutzgesetz auch der Schutz von Alleen verankert ist, die 4 Naturdenkmale im Lienaupark durch eine Verordnung geschützt sind und alle Bäume im Geltungsbereich der Kreis-Verordnung zum Schutz von Bäumen in der Stadt Neustadt ebenfalls geschützt sind.

Frau Weise verweist darauf, dass trotz des Habitatbaumstatus auch die Verkehrssicherheit gewährleistet sein muss.

Herr Schmid erwidert, dass er dies bei der Auswertung berücksichtigt habe. Von den 136 kartierten Habitatbäumen sind 51 verkehrssicherungspflichtig.

 

In diesem Zusammenhang erinnert Herr Wichelmann an die aufgrund des Ulmensterbens gefällten Bäume im Bereich des Jungfernstieges in den 80er Jahren.

Herr Holtfester spricht sich dafür aus, dass der Vortrag Konsequenzen für die Bewirtschaftung der städtischen Waldflächen haben sollte.

Abschließend erwidert Herr Hamer, dass das Thema Bewirtschaftung der städtischen Waldflächen in einer der nächsten Sitzungen behandelt werden könne.

 

Es wird vereinbart, den Bericht zur Hapitatbaumkatierung dem Protokoll beizufügen.

 

 


Beschluss:

Der Bericht zu den Habitatbäumen in städtischen Waldflächen wird zur Kenntnis genommen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 9Ablehnung: 0Enthaltung: 0

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Habitatbäume PDF_Anlage TOP 5 (3959 KB)