Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten
Gremium: Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten
Datum: Di, 27.05.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Niederschrift der Sitzung vom 18.03.2014 (Die Niederschrift wird nachgereicht.)  
SI/1048/14  
Ö 3     Berichte und Mitteilungen      
Ö 3.1  
Kindertagesstätten      
Ö 3.2  
Stadtjugendpflege      
Ö 3.3  
Schulen      
Ö 3.4  
Sonstige Berichte und Mitteilungen      
Ö 4  
Benutzungsgebühren für die Städtischen Kindertagesstätten "Am Wasserturm" und "Am Kaiserholz" ab 01.08.2014 (Bericht StvV: Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel)  
VO/1153/14  
Ö 5  
Neufassung der Benutzungs- und Gebührenssatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die Städtischen Kindertagesstätten "Am Wasserturm" und "Am Kaiserholz" (Bericht StvV: Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel)  
Enthält Anlagen
VO/1154/14  
    VORLAGE
    Die Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Kindergärten „Am Wasserturm“ und „Am Kaiserholz“ und des Städtischen Hortes“ wird in der vorliegenden Form beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Kindergärten „Am Wasserturm“ und „Am Kaiserholz“ und des Städtischen Hortes“ wird in der vorliegenden Form beschlossen.

   
    27.05.2014 - Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten
    Ö 5 - geändert beschlossen
    Beschluss:

 

Beschluss:

Die Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Kindergärten „Am Wasserturm“ und „Am Kaiserholz“ und des Städtischen Hortes“ wird in der vorliegenden Form unter Berücksichtigung der folgenden Änderungen beschlossen:

 

§ 1 Abs. 1a) Absatz 2 Satz 2 und 3 werden wie folgt zusammen gesetzt:

 

Neu: Über die Aufnahme der Kinder und der Vergabe entscheidet die Leitung der Einrichtung nach Alter und einer Vormerkliste, über die Vergabe von Ganztagsplätzen nach der nachgewiesenen Berufstätigkeit.“

 

§ 1 Abs. 1b) Absatz 2 Satz 2 und 3 werden wie folgt zusammen gesetzt:

 

Neu: „Über die Aufnahme der Kinder und der Vergabe entscheidet die Leitung der Einrichtung nach Alter und einer Vormerkliste, über die Vergabe von Ganztagsplätzen nach der nachgewiesenen Berufstätigkeit.“

Abstimmungsergebnis:

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

   
    03.07.2014 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Kindergärten „Am Wasserturm“ und „Am Kaiserholz“ und des Städtischen Hortes“ wird in der vorliegenden Form beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

24 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen

Ö 6  
Anfragen und Verschiedenes