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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Datum: Do, 20.02.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:03 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Grundschule am Steinkamp
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Verpflichtung eines Stadtverordneten      
Ö 4  
Mitteilungen des Bürgervorstehers      
Ö 5  
Mitteilungen der Bürgermeisterin      
Ö 6  
Niederschrift der Sitzung vom 12.12.2013  
SI/0985/13  
Ö 7     (nichtöffentlich)      
Ö 8  
Stellungnahme zu den Prüfungsbemerkungen des Gemeindeprüfungsamtes aus der überörtlichen Prüfung der Jahre 2005 - 2012 (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
Enthält Anlagen
VO/1085/14  
Ö 9  
Kenntnisnahme von über- und außerplanmäßigen Ausgaben aus der Jahresrechnung 2013 unter 15.000 € (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
Enthält Anlagen
VO/1086/14  
Ö 10  
Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben aus der Jahresrechnung 2013 über 15.000 € (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
Enthält Anlagen
VO/1087/14  
Ö 11  
Jahresrechnung 2013 (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
Enthält Anlagen
VO/1088/14  
Ö 12  
32. Änderung des F-Planes (WoMo-Platz Rettin), hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1092/14  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag:

1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 32. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet westlich des Strandweges in Rettin (s. Geltungsbereich) folgende Änderungen der Planung vorsieht:

Es soll ein Standort für einen Wohnmobilplatz dargestellt werden.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

   
    30.01.2014 - Bau- und Planungsausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 32. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet westlich des Strandweges in Rettin (s. Geltungsbereich) folgende Änderungen der Planung vorsieht:

Es soll ein Standort für einen Wohnmobilplatz dargestellt werden.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 5Ablehnung: 4Enthaltung: 0

   
    06.02.2014 - Umwelt- und Verkehrsausschuss
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 32. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet westlich des Strandweges in Rettin (s. Geltungsbereich) folgende Änderungen der Planung vorsieht:

Es soll ein Standort für einen Wohnmobilplatz dargestellt werden.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 6              Ablehnung: 3              Enthaltung: 0

   
    20.02.2014 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 32. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet westlich des Strandweges in Rettin (s. Geltungsbereich) folgende Änderungen der Planung vorsieht:

Es soll ein Standort für einen Wohnmobilplatz dargestellt werden.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

18 Ja-Stimmen

10 Nein-Stimmen

Ö 13  
Bebauungsplan Nr. 87 (Hafenwestseite), hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1093/14  
Ö 14  
Widmung der Straße Sonnenkoppel (nur Stichweg) (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1094/14  
Ö 15  
9. Änderung der Straßenreinigungssatzung (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1095/14  
Ö 16  
Anfragen und Verschiedenes      
N 17     (vertraulich)      
N 18     (nichtöffentlich)      
N 19     (nichtöffentlich)