Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1094/14  

 
 
Betreff: Widmung der Straße Sonnenkoppel (nur Stichweg)
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr WeberAktenzeichen:3-650-01-Kn
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Krohn, Claudia
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
20.02.2014 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

Seit dem 13

Sachverhalt:

Seit dem 13.10.13 ist die Stadt Neustadt in Holstein Eigentümerin des Stichweges der Straße Sonnenkoppel. Da die Stadt Neustadt in Holstein als Eigentümerin Trägerin der Straßenbaulast ist, hat sie gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) die Widmung dieser Straße zu verfügen.

 

Seiner Verkehrsbedeutung nach ist dieser Stichweg gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3a StrWG als Ortsstraße (verkehrsberuhigter Bereich) dem öffentlichen Verkehr zu widmen (siehe anliegende Widmungsverfügung).

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Stichweg der Straße Sonnenkoppel entsprechend seiner Verkehrsbedeutung für den öffentlichen Verkehr zu widmen

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Stichweg der Straße Sonnenkoppel entsprechend seiner Verkehrsbedeutung für den öffentlichen Verkehr zu widmen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: 

Nein:

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Lageplan

Anlage/n:

Lageplan

Widmungsverfügung

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Lageplan Sonnenkoppel (92 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Widmungsverfügung Sonnenkoppel Stichweg (52 KB) PDF-Dokument (43 KB)