Die der Vorlage beigefügte Stellungnahme zu den Prüfungsfeststellungen der überörtlichen Prüfung der Jahre 2005 – 2012 wird gem
Beschlussvorschlag:
Die der Vorlage beigefügte Stellungnahme zu den Prüfungsfeststellungen der überörtlichen Prüfung der Jahre 2005 – 2012 wird gem. § 7 Abs. 3 Kommunalprüfungsgesetz gegenüber der Prüfungsbehörde und der Kommunalaufsicht abgegeben.
05.02.2014 - Hauptausschuss
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die der Vorlage beigefügte Stellungnahme zu den Prüfungsfeststellungen der überörtlichen Prüfung der Jahre 2005 – 2012 wird gem. § 7 Abs. 3 Kommunalprüfungsgesetz gegenüber der Prüfungsbehörde und der Kommunalaufsicht abgegeben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
20.02.2014 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die der Vorlage beigefügte Stellungnahme zu den Prüfungsfeststellungen der überörtlichen Prüfung der Jahre 2005 – 2012 wird gem. § 7 Abs. 3 Kommunalprüfungsgesetz gegenüber der Prüfungsbehörde und der Kommunalaufsicht abgegeben.