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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses
Gremium: Umwelt- und Verkehrsausschuss
Datum: Do, 21.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:45 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Niederschrift der Sitzung vom 23.09.2013  
SI/1036/13  
Ö 3  
Mitteilung der Verwaltung      
Ö 4  
Kommunen für biologische Vielfalt; Vortrag von Herrn Leicher von der Gemeinde Ratekau  
Enthält Anlagen
VO/1052/13  
Ö 5  
34. Änderung des Flächennutzungsplanes (Frank´sche Tannen) hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/0976/13  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag:

1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 34. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „Frank´sche Tannen“ in Pelzerhaken zwischen der Wiesenstraße und den Rettiner Wiesen (s. Geltungsbereich) folgende Änderungen der Planung vorsieht:

Es soll eine Baufläche ausgewiesen werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden. 

   
    22.08.2013 - Bau- und Planungsausschuss
    Ö 9 - an Verwaltung zurück verwiesen
    Beschluss:

 

Abstimmungsergebnis:

 

   
    29.08.2013 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 19 - zurückgezogen
   

 

 

   
    12.09.2013 - Ortsbeirat Pelzerhaken
    Ö 9 - (offen)
   

 

   
    23.10.2013 - Bau- und Planungsausschuss
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 34. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „Frank´sche Tannen“ in Pelzerhaken zwischen der Wiesenstraße und den Rettiner Wiesen (s. Geltungsbereich) folgende Änderungen der Planung vorsieht:

Es soll eine Baufläche ausgewiesen werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden. 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 7              Ablehnung: 2              Enthaltung: 0

   
    07.11.2013 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 13 - an Verwaltung zurück verwiesen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Top wird in den Umwelt- und Verkehrsausschuss zur Beratung zurückverwiesen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis zu a)

einstimmig

 

Der Antrag ist angenommen.

 

   
    21.11.2013 - Umwelt- und Verkehrsausschuss
    Ö 5 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 34. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „Frank´sche Tannen“ in Pelzerhaken zwischen der Wiesenstraße und den Rettiner Wiesen (s. Geltungsbereich) folgende Änderungen der Planung vorsieht:

Es soll eine Baufläche ausgewiesen werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

6. Der Umwelt- und Verkehrsausschuss unterstützt die Bemühungen die verbleibende Waldfläche einer Stiftung zuzuführen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 0              Ablehnung: 9              Enthaltung: 0

zu den Punkten 1. bis 5. der Vorlage

 

einstimmig

Zustimmung: 9              Ablehnung: 0              Enthaltung: 0

zu Punkt 6.

   
    15.01.2014 - Hauptausschuss
    Ö 4 - an Verwaltung zurück verwiesen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Bau- und Planungsausschuss und der Umwelt- und Verkehrsausschuss beraten über den Kompromissvorschlag der Tischvorlage in gemeinsamer Sitzung, sofern dies möglich ist.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anhang TOP 4 und 5 (279 KB)      
Ö 6  
Bebauungsplan Nr. 86 (Frank´sche Tannen), hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)
Enthält Anlagen
VO/0977/13  
Ö 7  
Einrichtung eines weiteren Hundeauslaufplatzes; mögliche Standorte  
Enthält Anlagen
VO/1051/13  
Ö 8  
Einrichtung eines Schutzstreifens für Radfahrer in der Oldenburger Straße (nördliche Fahrbahnseite)  
VO/1050/13  
Ö 9  
Anfragen und Verschiedenes