Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Die Stadt Neustadt in Holstein ist Mitglied beim Städtebund Schleswig-Holstein und stellt nach § 9 Abs. 2 der Satzung des Städtebundes Schleswig-Holstein aufgrund ihrer Einwohnerzahl fünf stimmberechtigte Vertreterinnen bzw. Vertreter. Die Wahl von Ersatzvertretern oder Ersatzvertreterinnen ist zulässig. Die Namen und Anschriften der stimmberechtigten Vertreter oder Vertreterinnen und der Ersatzvertreter oder Ersatzvertreterinnen sind der Geschäftsstelle des Verbandes unverzüglich nach ihrer Wahl durch die Vertretungskörperschaft des Mitglieds anzugeben. Die nicht in die Mitgliederversammlung gewählten Bürgermeister, Bürgermeisterinnen, Bürgervorsteher und Bürgervorsteherinnen gehören der Mitgliederversammlung ohne Stimmrecht an. Es können Gastdelegierte (ohne Stimmrecht) bestellt werden.
Nach § 28 Nr. 20 der Gemeindeordnung ist es Aufgabe der Stadtverordnetenversammlung, Vertreterinnen und Vertreter der Stadt in privatrechtlichen Vereinigungen zu bestellen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sie kann diese Entscheidung auf den Hauptausschuss übertragen (vgl. § 28 Nr. 20 GO, 2. Halbsatz). Diese Übertragung an den Hauptausschuss ist durch Regelung in § 8 Abs. 5 Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die Bestellung von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt in Eigengesellschaften und anderen privatrechtlichen Vereinigungen, an denen die Stadt beteiligt ist, soweit die Beteiligung der Stadt einen Betrag von 50.000 € nicht übersteigt, erfolgt.
Zu Beginn der Wahlzeit wurden die fünf Delegierten mit Beschluss des Hauptausschusses zur VO/3023/23 von den vier zu dem Zeitpunkt vertretenen Fraktionen CDU, BGN, SPD und B‘90/GRÜNE gestellt sowie Stadtverordneter Kraatz als Vertreter der FDP gewählt. Nach Gründung der Fraktion „Die Unabhängigen“ durch Abspaltung von B‘90/GRÜNE blieb die Fraktion B‘90/GRÜNE mit Beschluss zur VO/3150/24 bei den Entsendungen zum Städtebund unberücksichtigt.
Zum 13.03.2026 ist nun zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung des Städtebundes SH sowie zu einem Städtekongress des Städteverbandes SH eingeladen worden. Seit Jahreswechsel ist mit Auflösung der DU-Fraktion und den Amtsniederlegungen ihrer bisherigen Stadtverordneten eine Entsendungsposition der Stadt unbesetzt.
Sofern der Hauptausschuss nicht an der Entsendung einer FDP-Vertretung festhalten möchte, könnte auch die Anwendung des Höchstzahlenverfahrens nach Sainte-Laguë/Schepers mit folgenden Teilungszahlen überlegenswert sein:
Bei diesem Beschluss ist § 15 Abs. 1 Gleichstellungsgesetz (GstG) zu beachten, da es sich um einen Entsendungsbeschluss handelt: „Bei Benennungen und Entsendungen von Vertreterinnen und Vertretern für Kommunen, Beiräte, Ausschüsse, Vorstände, Verwaltungs- und Aufsichtsräte sowie für vergleichbare Gremien, deren Zusammensetzung nicht durch besondere gesetzliche Vorschriften geregelt ist, sollen Frauen und Männer jeweils hälftig berücksichtigt werden.“
Beschlussvorschlag:Es werden folgende fünf Delegierte sowie Ersatzvertreter/innen zu den Mitgliederversammlungen des Städtebundes Schleswig-Holstein bestellt:
Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:keine
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