Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/3150/24  

 
 
Betreff: Bestellung der Delegierten zum Städtebundtag
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
  Bezüglich:
VO/3023/23
Federführend:0 Bürgermeister Bearbeiter/-in: Prieß, Markus
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
31.01.2024 
Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   

Sachverhalt:

Mit beigefügter E-Mail vom 28.11.2023 beantragen die Unabhängigen die Neubestellung der Delegierten sowie Ersatzvertreter/innen zu den Mitgliederversammlungen des Städtebundes Schleswig-Holstein.

Nach § 28 Nr. 20 der Gemeindeordnung SH ist es Aufgabe der Stadtverordnetenversammlung, Vertreterinnen und Vertreter der Stadt in privatrechtlichen Vereinigungen zu bestellen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sie kann diese Entscheidung auf den Hauptausschuss übertragen (vgl. § 28 Nr. 20 GO, 2. Halbsatz).

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit der Regelung in § 7 Abs. 6 Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein die Bestellung von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt in Eigengesellschaften und anderen privatrechtlichen Vereinigungen, an denen die Stadt beteiligt ist, soweit die Beteiligung der Stadt einen Betrag von 50.000 € nicht übersteigt, an den Hauptausschuss übertragen.

 

Nach § 9 Abs. 2 der Satzung des Städtebundes Schleswig-Holstein entsenden die ordentlichen Mitglieder mit einer gemäß § 6 Abs. 2 festgestellten Einwohnerzahl

bis zu 10.000 = 3 Stimmen
bis zu 15.000 = 4 Stimmen
bis zu 20.000 = 5 Stimmen
bis zu 30.000 = 6 Stimmen
über 30.000 = 7 Stimmen.

Die Mitglieder entsenden je Stimme einen stimmberechtigten Vertreter oder eine stimmberechtigte Vertreterin. Die Wahl von Ersatzvertretern oder Ersatzvertreterinnen ist zulässig.

Die Namen und Anschriften der stimmberechtigten Vertreter oder Vertreterinnen und der Ersatzvertreter oder Ersatzvertreterinnen sind der Geschäftsstelle des Verbandes unverzüglich nach ihrer Wahl durch die Vertretungskörperschaft des Mitglieds anzugeben.

Gastdelegierte der Mitglieder können ohne Stimmrecht an der Mitgliederversammlung teilnehmen. Nicht in die Mitgliederversammlung gewählte Bürgermeister, Bürgermeisterinnen, Bürgervorsteher und Bürgervorsteherinnen gehören der Mitgliederversammlung ohne Stimmrecht an.

Die Stadt Neustadt in Holstein als ordentliches Mitglied entsendet somit 5 ordentliche Mitglieder.

Ersatzvertreterinnen oder Ersatzvertreter sollten ebenfalls bestellt werden.

Es können Gastdelegierte (ohne Stimmrecht) bestellt werden.

 

Bei der letzten Bestellung wurde es versäumt auf folgenden Passus hinzuweisen:

Benennung und Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern in Gremien durch kommunale Gebietskörperschaften

Bei diesem Beschluss ist § 15 Abs. 1 Gleichstellungsgesetz (GstG) zu beachten, da es sich um einen Entsendungsbeschluss handelt.

Der Wortlaut der Norm lautet: „Bei Benennungen und Entsendungen von Vertreterinnen und Vertretern für Kommunen, Beiräte, Ausschüsse, Vorstände, Verwaltungs- und Aufsichtsräte sowie für vergleichbare Gremien, deren Zusammensetzung nicht durch besondere gesetzliche Vorschriften geregelt ist, sollen Frauen und Männer jeweils hälftig berücksichtigt werden.“

§ 15 Abs. 1 Satz 2 GstG: Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte nur für eine Person, sollen Frauen und Männer alternierend berücksichtigt werden, wenn das Gremium für jeweils befristete Zeiträume zusammengesetzt wird; anderenfalls entscheidet das Los. Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte für eine ungerade Personenzahl, gilt Satz 2 entsprechend für die letzte Person.


Beschlussvorschlag:

Es werden folgende fünf Delegierte sowie Ersatzvertreter/innen zu den Mitgliederversammlungen des Städtebundes Schleswig-Holstein bestellt:

1. _________________________________ Vertretung: _________________________

2. _________________________________ Vertretung: _________________________

3. _________________________________ Vertretung: _________________________

4. _________________________________ Vertretung: _________________________

5. _________________________________ Vertretung: _________________________

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 Nein X

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

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Anlage/n:

eine

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Besetzung Städteverband Antrag der Unabhängigen vom 28.11.2023 (62 KB)      
Stammbaum:
VO/3023/23   Bestellung der Delegierten zum Städtebundtag   0 Bürgermeister   Vorlage öffentlich
VO/3150/24   Bestellung der Delegierten zum Städtebundtag   0 Bürgermeister   Vorlage öffentlich