Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/3023/23-1  

 
 
Betreff: Bestellung der Delegierten zum Städtebundtag
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Aktenzeichen:120-11.01.01-1/2023-2/2023Bezüglich:
VO/3023/23
Federführend:1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung Bearbeiter/-in: Hopp, Thomas
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
18.02.2026 
Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   

Sachverhalt:

Die Stadt Neustadt in Holstein ist Mitglied beim Städtebund Schleswig-Holstein und stellt nach § 9 Abs. 2 der Satzung des Städtebundes Schleswig-Holstein aufgrund ihrer Einwohnerzahl fünf stimmberechtigte Vertreterinnen bzw. Vertreter. Die Wahl von Ersatzvertretern oder Ersatzvertreterinnen ist zulässig. Die Namen und Anschriften der stimmberechtigten Vertreter oder Vertreterinnen und der Ersatzvertreter oder Ersatzvertreterinnen sind der Geschäftsstelle des Verbandes unverzüglich nach ihrer Wahl durch die Vertretungskörperschaft des Mitglieds anzugeben. Die nicht in die Mitgliederversammlung gewähltenrgermeister, Bürgermeisterinnen, Bürgervorsteher und Bürgervorsteherinnen gehören der Mitgliederversammlung ohne Stimmrecht an. Es können Gastdelegierte (ohne Stimmrecht) bestellt werden.

 

Nach § 28 Nr. 20 der Gemeindeordnung ist es Aufgabe der Stadtverordnetenversammlung, Vertreterinnen und Vertreter der Stadt in privatrechtlichen Vereinigungen zu bestellen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sie kann diese Entscheidung auf den Hauptausschuss übertragen (vgl. § 28 Nr. 20 GO, 2. Halbsatz). Diese Übertragung an den Hauptausschuss ist durch Regelung in § 8 Abs. 5 Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holsteinr die Bestellung von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt in Eigengesellschaften und anderen privatrechtlichen Vereinigungen, an denen die Stadt beteiligt ist, soweit die Beteiligung der Stadt einen Betrag von 50.000 € nicht übersteigt, erfolgt.

 

Zu Beginn der Wahlzeit wurden die fünf Delegierten mit Beschluss des Hauptausschusses zur VO/3023/23 von den vier zu dem Zeitpunkt vertretenen Fraktionen CDU, BGN, SPD und B90/GRÜNE gestellt sowie Stadtverordneter Kraatz als Vertreter der FDP gewählt. Nach Gründung der Fraktion Die Unabhängigen durch Abspaltung von B90/GRÜNE blieb die Fraktion B90/GRÜNE mit Beschluss zur VO/3150/24 bei den Entsendungen zum Städtebund unberücksichtigt.

 

Zum 13.03.2026 ist nun zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung des Städtebundes SH sowie zu einem Städtekongress des Städteverbandes SH eingeladen worden. Seit Jahreswechsel ist mit Auflösung der DU-Fraktion und den Amtsniederlegungen ihrer bisherigen Stadtverordneten eine Entsendungsposition der Stadt unbesetzt.

 

Sofern der Hauptausschuss nicht an der Entsendung einer FDP-Vertretung festhalten möchte, könnte auch die Anwendung des Höchstzahlenverfahrens nach Sainte-Laguë/Schepers mit folgenden Teilungszahlen überlegenswert sein:

Fraktion

CDU

BGN

SPD

B'90/GRÜNE

FDP

fraktionslos

Stv /

12

8

7

6

1

1

Teiler

Teilungszahl

#

Teilungszahl

#

Teilungszahl

#

Teilungszahl

#

Teilungszahl

#

Teilungszahl

#

0,5

24,00

1

16,00

2

14,00

3

12,00

4

 

 

 

 

1,5

8,00

5

5,33

 

4,67

 

4,00

 

 

 

 

 

2,5

4,80

 

3,20

 

2,80

 

2,40

 

 

 

 

 

 

Bei diesem Beschluss ist § 15 Abs. 1 Gleichstellungsgesetz (GstG) zu beachten, da es sich um einen Entsendungsbeschluss handelt: Bei Benennungen und Entsendungen von Vertreterinnen und Vertretern für Kommunen, Beiräte, Ausschüsse, Vorstände, Verwaltungs- und Aufsichtsräte sowie für vergleichbare Gremien, deren Zusammensetzung nicht durch besondere gesetzliche Vorschriften geregelt ist, sollen Frauen und Männer jeweils hälftig berücksichtigt werden.“

 

 


Beschlussvorschlag:

Es werden folgende fünf Delegierte sowie Ersatzvertreter/innen zu den Mitgliederversammlungen des Städtebundes Schleswig-Holstein bestellt:
1. _________________________________ Vertretung: _________________________
2. _________________________________ Vertretung: _________________________
3. _________________________________ Vertretung: _________________________
4. _________________________________ Vertretung: _________________________
5. _________________________________ Vertretung: _________________________

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

hemmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

keine  

Stammbaum:
VO/3023/23   Bestellung der Delegierten zum Städtebundtag   0 Bürgermeister   Vorlage öffentlich
VO/3150/24   Bestellung der Delegierten zum Städtebundtag   0 Bürgermeister   Vorlage öffentlich
VO/3023/23-1   Bestellung der Delegierten zum Städtebundtag   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung   Vorlage öffentlich