Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Siehe Antrag der CDU-Fraktion in der Anlage
Stellungnahme der Verwaltung:
Falls dem Antrag zugestimmt wird, erarbeitet die Verwaltung den Entwurf der geänderten Straßenreinigungssatzung mit Gebührensatzung. Die Winterdienstgebühr ist als Jahresgebühr kalkuliert. Daher würde eine Änderung erst ab dem 01.01.2027 in Kraft treten.
Die vereisten Flächen entstehen durch gar nicht oder mangelhaft ausgeführten Winterdienst der Anlieger. Bei Inaugenscheinnahme vor Ort ist dies gut zu erkennen. Überall dort, wo ordnungsgemäß geräumt und gestreut wurde, ist die Fläche nicht vereist. Angefügt ist ein Foto vom Bornholmweg sowie ein Bild aus einem anderen verkehrsberuhigten Bereich, wodurch erkennbar ist, dass der Winterdienst durch die Anlieger durchführbar ist.
Die Straße Bornholmweg ist nicht mit dem Luskroog vergleichbar. Die Straße Luskroog hat in Teilen eine Steigung von ca. 8 % während der Bornholmweg lediglich ca. 4 % aufweist.
Winterdienstpflichten gelten im gesamten Stadtgebiet und sind altersunabhängig.
Beschlussvorschlag:Siehe Antrag der CDU-Fraktion in der Anlage Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:- Antrag der CDU-Fraktion - Fotos
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