Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Ein Ergebnis des durchgeführten partizipativen Entscheidungsprozesses zur Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen ist die Reduzierung des Zinssatzes für die Verrentung von Ausbaubeiträgen auf ein geringstmögliches Maß.
Laut § 8 Abs. 9 Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein ist bei einer Umwandlung des Ausbaubeitrages in eine Schuld, die in höchstens 20 Jahresleistungen zu entrichten ist, (kurz: Verrentung) der jeweilige Restbetrag jährlich mit höchstens 3 % über dem zu Beginn des Jahres geltenden Basiszinssatz zu verzinsen. Für die Verrentung des Erschließungsbeitrages ist der Zinssatz gemäß § 135 Abs. 3 Baugesetzbuch auf höchstens 2 % über dem Basiszinssatz festgelegt.
Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 16.05.2018 wurden die Zinssätze auf das jeweilige Höchstmaß festgesetzt. Der Basiszinssatz liegt seit dem 1.1.2024 bei 3,62 %. D. h. für eine diesjährige Verrentung eines Ausbaubeitrags würden Zinsen i. H. v. 6,62 % jährlich auf den jeweiligen Restbetrag erhoben werden. Bei einem angenommenen Ausbaubeitrag i. H. v. 5.000,00 €, welcher über 10 Jahre verrentet werden soll, wäre jährlich eine Tilgungsrate von 500,00 € zu leisten, zzgl. nach dem ersten Jahr ein Zinsbetrag von (4.500,00 € x 6,62 % =) 297,90 €, nach dem zweiten Jahr von (4.000,00 € x 6,62 % =) 264,80 € usw. Die Zinszahlung stellt bei dem heutigen Zinssatz eine verhältnismäßig hohe Belastung dar. Derzeit gibt es kaum verrentete Ausbaubeiträge, so dass die Zinseinnahmen zurzeit bei rund 40,00 € jährlich und für verrentete Erschließungsbeiträge bei ca. 1.800,00 € jährlich liegen.
Um den Beitragspflichtigen die Begleichung von Ausbeiträgen und auch Erschließungsbeiträgen zu erleichtern, sollte die Verrentung für die Beitragszahlenden auf einen Prozentpunkt über dem Basiszinssatz festgelegt werden. Es wäre rechtlich durchaus möglich keinen zusätzlichen Zins aufzuschlagen oder sogar die Verrentung zinsfrei anzubieten. Dies käme für die Stadt allerdings einem Beitragsteilerlass gleich und könnte bei der gegenwärtigen Haushaltssituation nicht verantwortet werden. Dazu ein Beispiel: bei einem angenommenen Ausbaubeitrag i. H. v. 1.000,00 €, welcher über 20 Jahre verrentet werden soll, wäre jährlich eine Tilgungsrate von 50,00 € zu leisten. Eine Zinszahlung wäre in diesem Beispiel für die Beitragszahlenden nicht fällig. Die Stadt Neustadt in Holstein müsste das vorgestreckte Geld allerdings selbst mit rund 4,00 % finanzieren. Der Zinsaufwand läge über 20 Jahre bei rund 450,00 €.
Eine Verrentung für die Beitragszahlenden mit einem Prozentpunkt über dem Basiszinssatz entspricht in etwa dem Finanzierungsaufwand auf dem freien Markt. Zusätzlich bietet die Verrentung den Beitragszahlenden weitere Vorteile:
- Eine Bonitätsprüfung ist nicht erforderlich, - es gibt keine Altersbegrenzung, - eine Meldung an die Schufa erfolgt nicht, - eine grundbuchliche Sicherung wird nicht durchgeführt.
Mit dieser Möglichkeit der Ratenzahlung können für die Beitragspflichtigen die Sorgen vor hohen Beiträgen reduziert und möglicherweise eine bessere Beitragsakzeptanz geschaffen werden.
Beschlussvorschlag:1. Für die nach § 14 Abs. 2 Ausbaubeitragssatzung i. V. m. § 8 Abs. 9 Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein Umwandlung eines Ausbaubeitrages in eine Schuld, die in höchstens 20 Jahresleistungen zu entrichten ist, (kurz: Verrentung) wird für künftige Verrentungsanträge eine jährliche Verzinsung von einem Prozentpunkt über dem Basiszinssatz erhoben. 2. Für die Verrentung eines Erschließungsbeitrages nach § 17 Abs. 2 Erschließungsbeitragssatzung i. V. m. § 135 Abs. 3 Baugesetzbuch wird für künftige Verrentungsanträge eine jährliche Verzinsung von einem Prozentpunkt über dem Basiszinssatz erhoben. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:keine
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