Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1932/18-1  

 
 
Betreff: Anpassung der Verzinsung für Verrentungen von Beiträgen
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Aktenzeichen:3-652-49/50-KnBezüglich:
VO/3164/24
Federführend:36 Bauverwaltung Beteiligt:32 Planung
Bearbeiter/-in: Krohn, Claudia  1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung
   12 Finanz- und Grundstücksabteilung
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
27.03.2024 
Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   

Sachverhalt:

Ein Ergebnis des durchgeführten partizipativen Entscheidungsprozesses zur Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen ist die Reduzierung des Zinssatzes für die Verrentung von Ausbaubeiträgen auf ein geringstmögliches Maß.

 

Laut § 8 Abs. 9 Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein ist bei einer Umwandlung des Ausbaubeitrages in eine Schuld, die in höchstens 20 Jahresleistungen zu entrichten ist, (kurz: Verrentung) der jeweilige Restbetrag jährlich mit höchstens 3 % über dem zu Beginn des Jahres geltenden Basiszinssatz zu verzinsen. r die Verrentung des Erschließungsbeitrages ist der Zinssatz gemäß § 135 Abs. 3 Baugesetzbuch auf höchstens 2 % über dem Basiszinssatz festgelegt.

 

Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 16.05.2018 wurden die Zinssätze auf das jeweilige Höchstmaß festgesetzt. Der Basiszinssatz liegt seit dem 1.1.2024 bei 3,62 %. D. h. für eine diesjährige Verrentung eines Ausbaubeitrags würden Zinsen i. H. v. 6,62 % jährlich auf den jeweiligen Restbetrag erhoben werden. Bei einem angenommenen Ausbaubeitrag i. H. v. 5.000,00 €, welcher über 10 Jahre verrentet werden soll, wäre jährlich eine Tilgungsrate von 500,00 € zu leisten, zzgl. nach dem ersten Jahr ein Zinsbetrag von (4.500,00 € x 6,62 % =) 297,90 €, nach dem zweiten Jahr von (4.000,00 € x 6,62 % =) 264,80 € usw. Die Zinszahlung stellt bei dem heutigen Zinssatz eine verhältnismäßig hohe Belastung dar. Derzeit gibt es kaum verrentete Ausbaubeiträge, so dass die Zinseinnahmen zurzeit bei rund 40,00 €hrlich und für verrentete Erschließungsbeiträge bei ca. 1.800,00 €hrlich liegen.

 

Um den Beitragspflichtigen die Begleichung von Ausbeiträgen und auch Erschließungsbeiträgen zu erleichtern, sollte die Verrentung für die Beitragszahlenden auf einen Prozentpunkt über dem Basiszinssatz festgelegt werden. Es wäre rechtlich durchaus möglich keinen zusätzlichen Zins aufzuschlagen oder sogar die Verrentung zinsfrei anzubieten. Dies käme für die Stadt allerdings einem Beitragsteilerlass gleich und könnte bei der gegenwärtigen Haushaltssituation nicht verantwortet werden. Dazu ein Beispiel: bei einem angenommenen Ausbaubeitrag i. H. v. 1.000,00 , welcher über 20 Jahre verrentet werden soll, wäre jährlich eine Tilgungsrate von 50,00 € zu leisten. Eine Zinszahlung wäre in diesem Beispiel r die Beitragszahlenden nicht fällig. Die Stadt Neustadt in Holstein müsste das vorgestreckte Geld allerdings selbst mit rund 4,00 % finanzieren. Der Zinsaufwand läge über 20 Jahre bei rund 450,00 €.

 

Eine Verrentung für die Beitragszahlenden mit einem Prozentpunkt über dem Basiszinssatz entspricht in etwa dem Finanzierungsaufwand auf dem freien Markt. Zusätzlich bietet die Verrentung den Beitragszahlenden weitere Vorteile:

 

-          Eine Bonitätsprüfung ist nicht erforderlich,

-          es gibt keine Altersbegrenzung,

-          eine Meldung an die Schufa erfolgt nicht,

-          eine grundbuchliche Sicherung wird nicht durchgeführt.

 

Mit dieser Möglichkeit der Ratenzahlung können für die Beitragspflichtigen die Sorgen vor hohen Beiträgen reduziert und möglicherweise eine bessere Beitragsakzeptanz geschaffen werden.

 


Beschlussvorschlag:

1. Für die nach § 14 Abs. 2 Ausbaubeitragssatzung i. V. m. § 8 Abs. 9 Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein Umwandlung eines Ausbaubeitrages in eine Schuld, die in höchstens 20 Jahresleistungen zu entrichten ist, (kurz: Verrentung) wird für künftige Verrentungsanträge einehrliche Verzinsung von einem Prozentpunkt über dem Basiszinssatz erhoben.

2. Für die Verrentung eines Erschließungsbeitrages nach § 17 Abs. 2 Erschließungsbeitragssatzung i. V. m. § 135 Abs. 3 Baugesetzbuch wird für künftige Verrentungsanträge einehrliche Verzinsung von einem Prozentpunkt über dem Basiszinssatz erhoben.


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: X

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

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Anlage/n:

keine  

Stammbaum:
VO/2886/22   Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen hier: Durchführung eines partizipativen Entscheidungsprozesses   3 Bauamt   Vorlage öffentlich
VO/3164/24   Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen hier: Ergebnis des partizipativen Entscheidungsprozesses   3 Bauamt   Vorlage öffentlich
VO/1932/18-1   Anpassung der Verzinsung für Verrentungen von Beiträgen   36 Bauverwaltung   Vorlage öffentlich
VO/3197/24   1. Änderung der Ausbaubeitragssatzung   36 Bauverwaltung   Vorlage öffentlich