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Vorlage - VO/2966/23  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 96 (zwischen Sandberger Weg und Ahornweg),
hier: Entwurfs- und Auslegungsentwurf
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr HeckelBezüglich:
VO/2800/22
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad
Beratungsfolge:
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Vorberatung
23.03.2023 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
27.04.2023 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Die Baugenossenschaft Neustadt möchte auf bisher ungenutzten Brachflächen im Bereich Sandberger Weg, Ahornweg und Kiekebusch zwei Geschosswohnungsbauten mit rund 40 Wohneinheiten, einer Begegnungsstätte und Büroflächen für die Genossenschaft selbst errichten. Der B-Plan Nr. 96 soll dazu das entsprechende Baurecht schaffen. Zudem soll eine Nachverdichtung und Erweiterung der bestehenden Gebäude nördlich und südlich der Brache erglicht werden.

r die Art der baulichen Nutzung wird ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt.

Im B-Plan wurden zahlreiche Festsetzungen getroffen, die der Flächenversiegelung entgegenwirken sollen, dem Naturschutz und der Klimaanpassung dienen sowie eine Versorgung mit erneuerbaren Energien ermöglichen.

Der Entwurf des B-Planes wird in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vorgestellt.


Beschlussvorschlag:

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 96r das Gebiet „zwischen Sandberger Weg und Ahornweg“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung und der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein: X

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

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Anlage/n:

Entwurf des B-Plans Nr. 96

Entwurf der Begründung des B-Plans Nr. 96

Anlage Schallschutz zum Entwurf der Begründung des B-Plans Nr. 96

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Entwurf des B-Plans Nr. 96 (3642 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Entwurf der Begründung des B-Plans Nr. 96 (694 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Anlage Schallschutz zum Entwurf der Begründung des B-Plans Nr. 96 (696 KB)      
Stammbaum:
VO/2800/22   Bebauungsplan Nr. 96 (zwischen Sandberger Weg und Ahornweg), hier: Aufstellungsbeschluss   3 Bauamt   Vorlage öffentlich
VO/2966/23   Bebauungsplan Nr. 96 (zwischen Sandberger Weg und Ahornweg), hier: Entwurfs- und Auslegungsentwurf   3 Bauamt   Vorlage öffentlich
VO/3070/23   Bebauungsplan Nr. 96 (zwischen Sandberger Weg und Ahornweg), hier: Satzungsbeschluss   3 Bauamt   Vorlage öffentlich