Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die Baugenossenschaft Neustadt möchte auf bisher ungenutzten Brachflächen im Bereich Sandberger Weg, Ahornweg und Kiekebusch zwei Geschosswohnungsbauten mit rund 40 Wohneinheiten, einer Begegnungsstätte und Büroflächen für die Genossenschaft selbst errichten. Der B-Plan Nr. 96 soll dazu das entsprechende Baurecht schaffen. Zudem soll eine Nachverdichtung und Erweiterung der bestehenden Gebäude nördlich und südlich der Brache ermöglicht werden. Für die Art der baulichen Nutzung wird ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Im B-Plan wurden zahlreiche Festsetzungen getroffen, die der Flächenversiegelung entgegenwirken sollen, dem Naturschutz und der Klimaanpassung dienen sowie eine Versorgung mit erneuerbaren Energien ermöglichen. Der Entwurf des B-Planes wird in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vorgestellt. Beschlussvorschlag:1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 96 für das Gebiet „zwischen Sandberger Weg und Ahornweg“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. 2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung und der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Entwurf des B-Plans Nr. 96 Entwurf der Begründung des B-Plans Nr. 96 Anlage Schallschutz zum Entwurf der Begründung des B-Plans Nr. 96
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