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Vorlage - VO/2908/22  

 
 
Betreff: Städtebaulicher Vertrag zum B-Plan Nr. 92 (Waschgrabenallee - Post) und Rahmenvereinbarung zur Kostenbeteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr HeckelBezüglich:
VO/2798/22
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad
Beratungsfolge:
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Vorberatung
01.12.2022 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
15.12.2022 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Der Bürgermeister wurde beauftragt, einen städtebaulichen Vertragr das ehemalige Postareal an der Waschgrabenallee mit folgenden wesentlichen Inhalten vorzubereiten:

- Sicherung der städtebaulichen und architektonischen Gestaltung durch einen Wettbewerb auf Grundlage des Bebauungskonzeptes (siehe § 5 Abs. 1 3 städtebaulicher Vertrag)

- Sicherung von Umsetzungsfristen (siehe § 6 städtebaulicher Vertrag)

- Sicherung der Qualität der Freiflächen (siehe § 5 Abs. 5 und 6 städtebaulicher Vertrag)

- Sicherung der Unterbringung von Amt II bis 2026 (siehe § 4 Abs. 9 städtebaulicher Vertrag)

- Sicherung PKW-Stellplätze und Fahrradstellplätze (siehe § 4 Abs. 10 12 städtebaulicher Vertrag)

- Sicherung kostengünstiger Wohnraum/öffentlich geförderter Wohnraum (siehe § 4 Abs. 8 städtebaulicher Vertrag)

- Sicherung der Anteile kleiner Wohnungen (1 Zimmer) und großer Wohnungen (4 Zimmer) (siehe § 4 Abs. 6 städtebaulicher Vertrag)

- Sicherung eines öffentlichen Gehrechtes für die Erweiterung des Radweges (siehe § 4 Abs. 13 städtebaulicher Vertrag)

- Sicherung von Flächen zur Verlegung der Bushaltestelle (siehe § 4 Abs. 14 städtebaulicher Vertrag)

- Übernahme der Planungskosten (siehe Planungskostenvertrag)

- Sicherung der Nutzung erneuerbarer Energien (siehe § 7 Abs. 2 und 3)


Grundsätzlich konnten alle Forderungen der Selbstverwaltung vollumfänglich im Vertrag in Abstimmung mit dem Vorhabenträger umgesetzt werden, sodass nach Unterzeichnung der Verträge die Entwicklung des ehemaligen Postareals nach allen gewünschten Maßgaben erfolgen kann.

In einem vorgelagerten Wettbewerb wird das Bebauungskonzept städtebaulich und architektonisch konkretisiert. Danach wird das Bauleitplanverfahren durchgeführt und voraussichtlich im Frühjahr/Sommer 2024 abgeschlossen. Mit einem Baubeginn kann dann in 2025 und einer Fertigstellung in 2027/2028 gerechnet werden.


Beschlussvorschlag:

Der rgermeister wird beauftragt, die als Entwurf anliegenden sdtebaulichen Verträge mit dem Vorhabenträger abzuschließen.


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein: X

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 


Anlage/n:

Entwurf des städtebaulichen Vertrages

Entwurf des Planungskostenvertrages

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Entwurf des städtebaulichen Vertrages (4441 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Entwurf des Planungskostenvertrages (536 KB)      
Stammbaum:
VO/1757/17   Bebauungsplan Nr. 92 (Waschgrabenallee - Post), hier: Aufstellungsbeschluss   32 Planung   Vorlage öffentlich
VO/2798/22   Bebauungsplan Nr. 92 (Waschgrabenallee - Post), hier: Zustimmung zum Bebauungskonzept   3 Bauamt   Vorlage öffentlich
VO/2908/22   Städtebaulicher Vertrag zum B-Plan Nr. 92 (Waschgrabenallee - Post) und Rahmenvereinbarung zur Kostenbeteiligung   3 Bauamt   Vorlage öffentlich