Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die Baugenossenschaft Neustadt plant auf ihren Flächen im Bereich Sandberger Weg/ Ahornweg/ Kiekebusch die Errichtung von zwei Geschosswohnungsbauten mit insgesamt 43 Wohneinheiten, einer Begenungsstätte und Büroflächen für die Baugenossenschaft. Erste Entwürfe liegen dazu bereits vor (siehe Abbildung 1). Die Flächen liegen im Innenbereich und können mit einem B-Plan im beschleunigten Verfahren (Nachverdichtung) überplant werden. Die Bauleitplanung soll durch das Bauamt erbracht werden. Ggf. ist die Erstellung eines Fachgutachtens für den Schallschutz erforderlich. Im Haushaltsplan für 2022 wurden dafür bereits Mittel eingestellt. Abbildung 1: Entwurf Lageplan mögliches Bebauungskonzept o.M.
Beschlussvorschlag:1. Für das Gebiet „zwischen Sandberger Weg und Ahornweg“ (s. Geltungsbereich) soll der Bebauungsplan Nr. 96 im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden: Es werden folgende Planungsziele verfolgt: - Ermöglichung zusätzlicher Bebauung von 43 Wohneinheiten (Nachverdichtung der Grundstücke) mit drei Geschossen und Satteldach - Regelung der Zulässigkeit von sonstigen Nutzungen - Regelung gestalterischer Festsetzungen - Regelung der verkehrlichen Erschließung 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). 3. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange, von der Umweltprüfung und von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird gem. § 13a BauGB abgesehen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Geltungsbereich
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