Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:
Die für die Neufassung der Satzung erforderliche Umstellung der Steuerkonten ist erfolgt. Inzwischen wurden weitere Anpassungen in der Satzung vorgenommen, die fehlenden Inhalte wurden ergänzt. Diese sind im Entwurf fett dargestellt. Im Wesentlichen sind es folgende Änderungen:
- Die Präambel wurde an das Zitiergebot angepasst.
- Die Regelungen für die Kehrpflicht (§§ 3 bis 5) und für den Winterdienst (§§ 6 bis 8) wurden zur besseren Übersichtlichkeit getrennt.
- Zur Verbesserung des Fahrradverkehrs verbleibt der Winterdienst auf gemeinsamen Geh- und Radwegen entlang der Landesstraße L 309 bei der Stadt (§ 7 Abs. 1a).
- Die übertragene Winterdienstpflicht in verkehrsberuhigten Bereichen wurde auch anhand von Skizzen verbessert dargestellt (§ 7 Abs. 1c).
- Die Eigenanteile der Stadt (§ 11 Abs. 4) für das allgemeine öffentliche Interesse an der Reinigung (30 %) und dem Winterdienst (31 %) wurden nach örtlichen Verhältnissen ermittelt (s. Anlage).
- In § 13 Abs. 3 wurde aufgenommen, dass der Gebührensatz jährlich zu kalkulieren und von der Stadtverordnetenversammlung zu billigen ist.
- § 18 – Datenverarbeitung wurde aufgrund der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) neu gefasst.
Der umlagefähige Aufwand der kostenrechnenden Einrichtung „Straßenreinigung“ ist aus Gebühren zu finanzieren. Ab 2022 wird es erstmalig eine Trennung der Gebühr für die Reinigung und den Winterdienst geben.
Aus der anliegenden Kalkulation ergeben sich folgende Gebührensätze:
Reinigung: 0,67 € pro Berechnungsfaktor Winterdienst: 0,60 € pro Berechnungsfaktor
Berechnungsbeispiele befinden sich in der Anlage und gelten nur für Grundstücke, die zu beiden Gebühren herangezogen werden. Ein tatsächlicher Vergleich zur bisherigen Gebühr lässt sich aufgrund der Vielzahl von Änderungen in den Berechnungsmodalitäten eigentlich nicht herstellen.
Erstmalig sind die gebührenfähigen Kosten für die Reinigung der Radwege durch den städtischen Bauhof sowie die Kehrgutentsorgung in die Kalkulation eingeflossen.
Im kommenden Jahr entstehende Über- oder Unterdeckungen werden in den nächsten drei Jahren ausgeglichen. Würde die Gebühr allerdings auf einen Satz unterhalb der kalkulierten Gebühr festgesetzt werden, handelt es sich um eine politisch gewollte Unterdeckung. Dieses Defizit stellt keine gebührenfähige Kostenunterdeckung dar. Es wäre aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu finanzieren und könnte nicht in den Folgejahren durch Gebühren ausgeglichen werden.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die errechneten Gebührensätze zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
1. Die Gebührenkalkulation für 2022 wird gebilligt. 2. Dem anliegenden Entwurf der Satzung über die Reinigung der Straßen in der Stadt Neustadt in Holstein (Straßenreinigungs- und –gebührensatzung) wird zugestimmt. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
- Entwurf der Neufassung der Straßenreinigungssatzung inkl. Gebührensatzung - Anlage Straßenverzeichnis zur Satzung - Ermittlung der städtischen Eigenanteile - Gebührenkalkulation Straßenreinigung 2022 - Gebührenkalkulation Winterdienst 2022 - Berechnungsbeispiele
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