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Vorlage - VO/2756/22  

 
 
Betreff: Antrag der CDU-Fraktion zur Aussetzen der Straßenreinigungssatzungssatzung inkl. Gebührensatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterBezüglich:
VO/2637/21
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
19.01.2022 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses abgelehnt   
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Vorberatung
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung

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Sachverhalt:

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 23.09.2021 die Satzung über die Reinigung der Straßen in der Stadt Neustadt in Holstein (Straßenreinigungs- und -gebührensatzung) beschlossen. Dem vorrausgegangen war ein Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vom 21.03.2019 der u. a. beinhaltete, dass der Winterdienst in diversen verkehrsberuhigten Bereichen auf die Anliegenden übertragen werden soll. Dies wurde damit begründet, dass eine Entlastung des Bauhofs erreicht sowie Ungerechtigkeiten beim Schneeräumen durch die Anliegenden vermieden werden sollen. Die Novellierung der neuen Straßenreinigungs- und gebührensatzung war umfangreich und langwierig, da die Gebühren neu kalkuliert werden mussten. Aus diesem Grund konnte die Satzung erst rund drei Jahre später beschlossen werden. Vor diesem Hintergrund sind nachfolgende Punkte zu betrachten, die mit dem Antrag der CDU-Fraktion vom 07.01.2022 verbunden sind:

-          Wenn die Satzung „ausgesetzt“ wird, muss dafür ein Ersatz geschaffen werden, der diese „Aussetzung“ bzw. Aufhebung legitimiert. In diesem Fall wären dann alle Gebühren aufzuheben, nicht nur die der Anliegenden verkehrsberuhigter Bereiche. Die Stadt müsste dann die Straßenreinigung sowie den Winterdienst für das gesamte Stadtgebiet übernehmen. Der Bauhof alleine könnte dies nicht leisten, insofern müssten diese Leistungen zusätzlich erworben werden.

-          Die Verwendung der alten Satzung oder einer Nachtragssatzung ist nicht möglich, da die Gebührenkalkulation auf einer anderen Grundlage erfolgte. Die Gebührenkalkulation sowie die daraus resultierenden Gebührenbescheide wären dann anfechtbar und somit nichtig.

Neben diesen finanziellen und rechtlichen Aspekten gibt es noch eine weitere Erwägung, die eine Umsetzung des Beschlussvorschlages nicht möglich macht:

-          Die Grundsteuerbescheide werden Mitte/Ende Januar mit einer Fälligkeit zum 15.02.2022 versendet. Da die Straßenreinigungs- und -gebührensatzung durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde, kann eine Aufhebung oder Novellierung auch nur durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden und nicht, wie im Beschlussvorschlag benannt, durch den Hauptausschuss. Auch wenn eine gesonderte Sitzung der Stadtverordnetenversammlung nach der Sitzung des Hauptausschusses durchgeführt werden würde, würde die Zeit zur Erstellung geänderter Grundsteuerbescheide nicht mehr ausreichen.

Inhaltlich ist anzumerken, dass der Zeitraum von der Veröffentlichung am 09.11.2021 bis 01.01.2022 sicherlich kurz ist, aber dass in dieser Zeit kein privater Winterdienst organisiert werden musste. Denn die Räumpflicht für 1,50 m als Gehbahn bestand auch schon zuvor. Insofern musste innerhalb dieses Zeitraumes dem ggf. bereits beauftragten Winterdienst nur die Änderung der Satzung und des zu räumenden Bereichs angezeigt werden.

Wie im Antrag beschrieben erreichten Schreiben der Anliegenden die Verwaltung. Zudem gab es zahlreiche telefonische Anfragen. Um darauf angemessen zu reagieren, wird es am 18.01.2022 um 17.00 Uhr eine offene Bürger*innensprechstunde geben. Alle Anliegenden und Interessierten können sich hier informieren und noch offene Fragen klären. Zudem wird dem Grundsteuerbescheid eine ausführliche Erläuterung der Änderungen beigefügt werden.

 

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Beschlussvorschlag:

Siehe beigefügtem Antrag der CDU-Fraktion.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: X 

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

Antrag vom 07.01.2022

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Antrag vom 07.01.2022 (21 KB)      
Stammbaum:
VO/2060/18   Neufassung der Straßenreinigungssatzung   3 Bauamt   Vorlage öffentlich
VO/2283/19   Neufassung der Straßenreinigungssatzung hier: Beschluss des Satzungstextes   3 Bauamt   Vorlage öffentlich
VO/2637/21   Neufassung der Straßenreinigungssatzung inkl. Gebührensatzung   3 Bauamt   Vorlage öffentlich
VO/2756/22   Antrag der CDU-Fraktion zur Aussetzen der Straßenreinigungssatzungssatzung inkl. Gebührensatzung   3 Bauamt   Vorlage öffentlich