Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Mit einstimmigem Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vom 21.03.2019 wurde die Verwaltung mit der Neufassung der Straßenreinigungssatzung beauftragt (s. Anlage).
Der Satzungsentwurf liegt nun vor.
Da die damit verbundene Umstellung aller Steuerkonten sehr arbeitsaufwendig ist, soll sicherheitshalber der noch lückenhafte Satzungstext vorab beschlossen werden.
Es fehlen noch folgende Inhalte:
§ 9 Abs. 4: die prozentualen Eigenanteile der Stadt § 11 Abs. 3: die Höhe der Gebühren in Euro § 17: das Datum des Inkrafttretens
Die Eigenanteile der Stadt für das allgemeine öffentliche Interesse an der Reinigung und dem Winterdienst werden zeitnah zum Inkrafttreten der Satzung nach örtlichen Verhältnissen ermittelt.
Die Gebühren können erst errechnet werden, wenn die Steuerkonten umgestellt wurden, da erst dann die Anzahl der Maßstabseinheiten bekannt ist.
Da derzeit nicht absehbar ist, wann die Umstellungsarbeiten abgeschlossen werden, kann noch kein Datum genannt werden, zu wann die neue Satzung in Kraft treten soll. Angestrebt ist der 01.01.2021.
Die vollständige Satzung wird erneut zur Beschlussfassung vorgelegt und erst dann veröffentlicht werden. Dies wird voraussichtlich Ende 2020 sein. Beschlussvorschlag:Der anliegende Satzungsentwurf wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Steuerkonten entsprechend umzustellen. Finanzielle Auswirkungen:
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