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Vorlage - VO/1044/13  

 
 
Betreff: Haushaltssatzung 2014
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:121-901-11
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
20.11.2013 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung

Der Verwaltungshaushalt 2014 schließt vor der Beratung mit einem Defizit in Höhe von 1

Sachverhalt:

Der Verwaltungshaushalt 2014 schließt vor der Beratung mit einem Defizit in Höhe von 1.960.000 €. Hinzu kommt der Schuldendienst für die in 2014 aufzunehmenden Investitionskredite. Verbesserungen können sich aus der angestrebten Haushaltskonsolidierung und der November-Steuerschätzung ergeben.

Die Haushaltssatzung 2014 wird nebst Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:

Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung 2014 wird nebst Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird             

 

 

 

1.

im Verwaltungshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

24.295.400 €

 

in der Ausgabe auf

26.255.400 €

 

und

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

3.843.100 €

 

in der Ausgabe auf

3.843.100 €

 

 

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen auf

2.614.900 €

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

600.000 €

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

5.000.000 €

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

später

 

 

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuern

 

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

330

 

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

350

2.

Gewerbesteuer

350

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 15.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: x

Nein:

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

1

Anlage/n:

1

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 7 1 öffentlich vorläufiger Vorbericht (31 KB)      
Anlage 1 2 öffentlich Verwaltungshaushalt (218 KB)      
Anlage 2 3 öffentlich SN 1 Personalausgaben (33 KB)      
Anlage 3 4 öffentlich SN Zusammenstellung Personalausgaben (9 KB)      
Anlage 4 5 öffentlich SN Geschäftsausgaben (22 KB)      
Anlage 5 6 öffentlich SN Zusammenstellung Geschäftsausgaben (6 KB)      
Anlage 6 7 öffentlich Vermögenshaushalt (104 KB)      
Stammbaum:
VO/1044/13   Haushaltssatzung 2014   12 Finanz- und Grundstücksabteilung   Vorlage öffentlich
VO/1044/13-1   Haushaltssatzung 2014   12 Finanz- und Grundstücksabteilung   Vorlage öffentlich