Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bericht: Herr Weber berichtet anhand der Vorlage. Bürgerbeteiligung: Keine Diskussion: keine Beschluss: 1. Die während der eingeschränkten Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, das sich aus der anliegenden Abwägung ergibt. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den B-Plan Nr. 74 für das Gebiet des ehem. Landschulheimes des Landkreises Göttingen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
5. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den F-Plan zu berichtigen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 24 Ja-Stimmen Ablehnung: 4 Enthaltungen |
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